Bei zahlreichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Unternehmen spielt die betriebliche Altersversorgung eine geringere Rolle als der Wunsch nach vorzeitigem Ruhestand oder flexiblen Arbeitszeitmodellen. Dennoch führt nur eine geringe Anzahl von Unternehmen diese langfristigen Zeitwertkonten für Ihre Belegschaft, um Arbeitszeitguthaben mit dem Ziel einer längeren Freistellung aufzubauen.
Nach den Angaben der Bundesregierung sollen demnächst Unterstützungsmaßnahmen für kleinere und mittlere Unternehmen ausgelotet werden, damit mehr Arbeitnehmer effiziente Zeitwertkontenmodelle nutzen können, wenn sie genügend Arbeitszeit und Arbeitsentgelt angesammelt haben. Vor diesem Hintergrund wird von der Regierung bedauert, dass Arbeitszeitguthaben nicht verstärkt für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. für die Pflege von Angehörigen eingesetzt werden. Die beschriebenen Regierungsäußerungen basieren auf dem aktuell im März 2012 erschienenen Bericht der Bundesregierung nach § 7g Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) über die Auswirkungen des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 21. Dezember 2008 (sog. "Flexi II"-Gesetz (BGBl.I. S. 2940).
Die juristische Tragweite der Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung ist den Unternehmern in Deutschland in vielen Fällen nicht bewusst. Auf die für ihre Belegschaft umsichtig handelnden und verantwortungsvollen Unternehmer warten immense Fallstricke, sofern nicht im Vorfeld hinreichend über die Vor- und Nachteile der betrieblichen Altersversorgung aufgeklärt wird.
Im Rahmen von Beratungsvorgängen zur betrieblichen Altersversorgung ist grundsätzlich eine strikte Kompetenzverteilung zwischen juristisch fundierter Rechtsberatung und produktorientierter Fachberatung zu wahren. Nur so können die verantwortlich handelnden Unternehmer in Deutschland vor entsprechenden Haftungsgefahren bei der Einrichtung von betrieblichen Versorgungswerken geschützt werden.