Die Bundesregierung legte gestern einen Entwurf vor, der einen Nachtrag zu den Beschlüssen für den Bundeshaushalt 2012 darstellt. Damit sollen die finanziellen Mittel für den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) eher zur Verfügung gestellt werden können.
Die Staats- und Regierungschefs der Eurozone haben sich im Dezember des vergangenen Jahres darauf verständigt, den ESM nicht im Sommer 2013, sondern bereits im Juli dieses Jahres in Kraft treten zu lassen. Um den deutschen Beitrag zu den finanziellen Mitteln des ESM auch vorzeitig leisten zu können, legt die Bundesregierung aktuell einen Entwurf eines Nachtrags zum Bundeshaushalt 2012 vor.
Der ESM wird mit einem Stammkapital von insgesamt 700 Milliarden Euro ausgestattet. Dabei handelt es sich um eine Kombination aus eingezahltem Kapital in Höhe von insgesamt 80 Milliarden Euro und abrufbarem Kapital (Garantien) von insgesamt 620 Milliarden Euro. Deutschland wird davon rund 168,2 Milliarden Euro Garantien tragen und insgesamt rund 21,7 Milliarden Euro in den ESM einzahlen.
Gemäß ihrer Erklärung vom 2. März 2012 haben sich die teilnehmenden Staaten darüber hinaus verpflichtet im laufenden Jahr bereits zwei der insgesamt fünf jährlichen Raten einzuzahlen. Für Deutschland bedeutet dies für 2012 eine bisher nicht vorgesehene Kapitalzuführung zum ESM in Höhe von rund 8,7 Milliarden Euro - also zwei Fünftel von unverändert insgesamt rund 21,7 Milliarden Euro, berichtet das Bundesministerium für Finanzen (BMF).
Auf dieser Grundlage wird die geplante Nettokreditaufnahme im laufenden Jahr nicht 26,1 sondern 34,8 Milliarden Euro betragen (+ 8,7 Milliarden Euro). Die Einzahlungen in den ESM sind ein sogenannter „Beteiligungserwerb“, weshalb sich das Defizit im Bundeshaushalt durch den Nachtrag im Bundeshaushalt nicht erhöhen werde, so das BMF. Der „Nachtragshaushalt 2012“ sei ein Beitrag, um die Staatsschuldenkrise in Europa zu bewältigen und entsprechend auch das Vertrauen der deutschen und europäischen Anleger zu stärken.