Demenzkranke können uneingeschränkte Leistung erhalten

Die Deutsche Familienversicherung AG bietet ein Pflege-Vorsorge-Produkt, welches im Demenzfall die vollständige Leistung verspricht.

Eine wesentliche Neuerung des geplanten Gesetzes zur Neuausrichtung der gesetzlichen Pflegeversicherung betrifft den Ausbau der Leistungen für Demenzkranken.(versicherungsbote.de informierte: Entwurf des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes beschlossen). In Anlehnung an den Gesetzesentwurf stellt die Familienversicherung AG ihr Produkt „DeutschlandPflege“ vor.

Nach Angaben des Versicherers deckt der Tarif umfassend die Kosten ab, welche durch den umfangreichen Betreuungsaufwand der Demenzpatienten entstehen. Die gesetzliche Pflegeversicherung wird diese nicht im vollen Umfang tragen. Philipp J.N. Vogel, Vorstand der DFV Deutsche Familienversicherung AG verspricht: „Im Demenzfall leisten wir daher uneingeschränkt.“ Wird eine seperate Versicherung ab Pflegestufe 0 vereinbart, leistet die Gesellschaft im Demenzfall. Die Pflegestufe 0 liegt nämlich laut der Allgemeinen Vertragsbedingungen vor, wenn die Krankenversicherung eine Einschränkung der Alltagskompetenz in erhöhtem Maße (drei Kriterien) aufgrund demenzbedingter Fähigkeitsstörungen festgestellt hat, man aber ansonsten keiner Pflegestufe zugeordnet wird. Fällt die versicherte Pflegestufe mit der Demenzerkrankung zusammen, wird das Pflegegeld verdoppelt.

Die DFV stellt ihren Kunden außerdem bereits ab sofort Unisex-Tarife bereit, bei welchen Frauen mit bis zu 25 Prozent günstigere Beiträge zahlen. Der Vertrag ist täglich kündbar.