Häufig gestellte Fragen zur Regulierung der Finanzanlagenvermittlung

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Fragen zur Berufshaftpflichtversicherung

1. Wie muss die Berufshaftpflichtversicherung ausgestaltet sein?

  • Die Versicherungssumme ist identisch wie für Versicherungsvermittler, also mindestens 1,13 Mio Euro, mit ebenfalls der identischen Anpassungsklausel nach dem europäischen Verbraucherindex. Die Versicherungssumme kommt bei den schon versicherten Versicherungsvermittlern noch hinzu.
2. Wie alt darf die Versicherungsbestätigung sein?
  • Die vom Versicherungsunternehmen erteilte Versicherungsbestätigung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der für die Erlaubniserteilung zuständigen Behörde nicht älter als 3 Monate sein.

Fragen zu den Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten

1. Welche Angaben sind vor dem ersten Beratungs- und Vermittlungsgespräch mitzuteilen?

  • Es sind folgende Statusinformationen in Textform sowie klar und verständlich mitzuteilen (hier die Kurzfassung):
    Name, Vorname, Firmenname
    Betriebliche Anschrift, Tel., Fax oder E-Mail
    Registrierungsangaben (als was registriert, Registernummer, Registrierungsbehörde, Registerstelle)
    Emittent und Anbieter, zu deren Finanzanlagen die Vermittlungs- und Beratungsleistungen angeboten werden
2. Wie können sie mit den Angaben nach § 11 Versicherungsvermittlerverordnung kombiniert werden?
  • Versicherungsvermittler können insofern ihre bereits verpflichtend zu erteilende Kundenerstinformation erweitern.
3. Worüber ist bei der Vermittlung speziell zu informieren?
In Textform:
  • Insbesondere über die Risiken der Finanzanlage (u. a. Hebelwirkungen, Verlustrisiko, Volatilität, eingeschränkte Handelbarkeit, mögliche Nachschusspflichten) muss informiert werden.
  • Der Gesamtpreis oder – wenn zu diesem Zeitpunkt nicht möglich – die Grundlage für die Berechnung des Gesamtpreises, Provisionen gesondert, Details bei Fremdwährungsbestandteil.
  • Hinweis, dass dem Anleger ggf. weitere Kosten und Steuern entstehen könnten
  • Ein Produktinformationsblatt ist zu übergeben. Dieses wird regelmäßig vom Produktgeber bereitgestellt.
4. Welche Bestandteile muss das Beratungsprotokoll haben?
(Kurzfassung)
  • Anlass der Beratung
  • Dauer des Gespräches
  • Einkommens- und Vermögenssituation, Erfahrungen und Risikomentalität des Kunden
  • Finanzanlagen, die Gegenstand des Gespräches waren
  • Geäußerte Wünsche und Gewichtungen des Anlegers
  • Art und Grund der Anlageempfehlung

Fragen zum Vermittlerregister

1. Welche Angaben müssen im Register eingetragen werden?

  • Familienname, Vorname, Firma
  • Geburtsdatum
  • Umfang der Erlaubnis nach 34 f GewO
  • Bezeichnung und Anschrift der zuständigen Erlaubnisbehörde (Gewerbeamt) und Registerbehörde (IHK)
  • Betriebliche Anschrift
  • Registernummer
  • Familienname, Vorname und Geburtsdatum der beschäftigten Personen, die unmittelbar bei der Beratung und Vermittlung mitwirken
2. Wo ist das Register angesiedelt?
  • Es wird das derzeitige Versicherungsvermittlerregister erweitert. Die IHKen sind auch weiterhin die Registerbehörden und das Register wird bei DIHK geführt, wo es bereits derzeit unter www.vermittlerregister.org zu finden ist.
Quelle: AfW