Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 25. Juli 2012 seine Entscheidung über die Revision gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 27. Juli 2010 verkündet.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte ursprünglich beim Landgericht Hamburg beantragt, der Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG die Verwendung von Teilen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen wegen angeblicher Intransparenz zu untersagen (versicherungsbote.de berichtete: "Vertragsklauseln unwirksam" vom 28.07.2010.
Nach dem bislang bekannten Urteilstenor hat der BGH einige Klauseln der von der Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG in den Jahren 2002 bis 2007 verwendeten Allgemeinen Versicherungsbedingungen als unwirksam eingestuft. Damit geht das Gericht über die verbindlichen Inhalts- und Transparenzvorgaben des BGH in den Jahren 2001 und 2005 hinaus, an denen sich bislang alle Versicherer orientiert haben.
Für die Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG und ihre Kunden besteht jetzt Klarheit und Rechtssicherheit nach einem langen Verfahren. Sobald die vollständige Urteilsbegründung vorliegt, wird der Versicherer prüfen, auf welche ehemaligen Kunden das Urteil zutrifft und berechtigterweise geltend gemachte Ansprüche zügig regulieren. Nach einer ersten Einschätzung machen die bereits gekündigten Verträge mit möglichen Ansprüchen weniger als 5 Prozent des damaligen Vertragsbestandes des Unternehmens aus. Dafür habe die Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG ausreichend Vorsorge getroffen hieß es heute in einer Pressemeldung des Versicherers.
Verträge, die ab 2008 abgeschlossen wurden, sowie alle fondsgebundenen Lebensversicherungen waren nicht Gegenstand der Klage.