Mit dem gestern im Kabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch übernimmt der Bund die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bis 2014 in mehreren Schritten.
Damit leistet der Bund einen entscheidenden Beitrag zur Konsolidierung der Finanzen von Ländern und Kommunen und folgt den Absprachen im Hartz-IV-Vermittlungsverfahren. Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, erklärte: „Das Gesetz bringt den Kommunen eine lange geforderte finanzielle Entlastung in Milliardenhöhe. Mit der Übernahme dieser Sozialleistungsausgaben durch den Bund werden die Kassen der Kommunen nachhaltig gestärkt. Wir halten Wort, den Kommunen wieder Gestaltungsspielraum und Finanzkraft zu geben.“
Der erste Schritt zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen wurde bereits in diesem Jahr gemacht: Der Bundesanteil an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist für 2012 von 16 auf 45 Prozent erhöht worden. Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf wird die vollständige Übernahme der Nettokosten in zwei weiteren Schritten beschlossen: Im Jahr 2013 erhöht sich der Bundesanteil auf 75 Prozent. Ab 2014 übernimmt der Bund dann 100 Prozent der Kosten. Durch die volle Erstattung stellt der Bund den Ländern die notwendigen Mittel zur Verfügung, damit diese ihre Kommunen spürbar von Ausgaben für Sozialleistungen entlasten können: Für die Jahre 2013 bis 2016 bedeutet dies insgesamt eine neue, zusätzliche Entlastung in Höhe von 18,5 Mrd. Euro.
Zudem werden auf Basis der Bund-Länder-Vereinbarungen zum Fiskalpakt die Erstattungszahlungen anders als bisher berechnet. Bis jetzt erstattet der Bund die Nettoausgaben des Vorvorjahres, künftig werden die Nettoausgaben des jeweiligen Kalenderjahres erstattet. Das entlastet die Länder schon im kommenden Jahr um eine halbe Mrd. Euro.