Bei Abschluss einer Erwerbs-, Berufsunfähigkeits-, oder Risikolebensversicherung bis zum 20.12.2012 bietet die Zurich Versicherung eine Umtauschoption an. Kunden, die noch in diesem Jahr einen nach geschlechtsspezifischen Merkmalen kalkulierten Vertrag abschließen, haben damit die Möglichkeit, den Vertrag in den ab 2013 gültigen Unisex-Tarif umzuwandeln, wenn sich dadurch ein günstigerer Beitrag bei gleicher Leistung ergeben sollte.
Der Umtausch erfolgt bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen auf Kundenwunsch, ist kostenfrei und wird ohne erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt. Das Umtauschrecht kann in dem Zeitraum vom 1. Februar bis zum 30. Juni 2013 ausgeübt werden.
Ab dem 21.12.2012: Einheitstarife
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs sind für private Versicherungsverträge ab dem 21.12.2012 nur noch einheitliche Tarife (sogenannte Unisex-Tarife) für Frauen und Männer erlaubt. Bisher zahlten Männer und Frauen aufgrund unterschiedlicher Sterbe- und Invaliditätswahrscheinlichkeiten verschiedene Prämien für gleiche Versicherungen und Leistungen. Die Beiträge für Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen werden für Männer in der Regel teurer und für Frauen günstiger. Dagegen werden Risikolebensversicherungen für Männer spürbar günstiger, für Frauen jedoch deutlich teurer.