Beitragsbemessungsgrenzen steigen

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Die Rechengrößen in der Sozialversicherung sollen auch 2013 steigen. Grund dafür ist die positive Gehaltsentwicklung im vergangenen Jahr. Der entsprechende Entwurf soll im Oktober vom Bundeskabinett verabschiedet werden.

Grundlage für Anpassungen in den Rechengrößen ist die Entwicklung der Löhne und Gehälter im Vorjahr. Im Vergleich zu 2010 stiegen die Gehälter 2011 in den neuen Bundesländern um 2,95 Prozent. In den alten Bundesländern waren es 3,07 Prozent Zuwachs. Daraus resultierend werden die Rechengrößen für 2013 nach oben korrigiert. Dies soll nach einem Jahr ohne Erhöhung nun auch für die neuen Bundesländer gelten. Das berichtet das Onlineportal haufe.de gestern.

Voraussichtliche monatliche Rechengrößen 2013


Im Oktober soll der Entwurf für die neue Rechengrößen-Verordnung 2013 im Bundeskabinett verabschiedet werden.

Voraussichtliche jährliche Rechengrößen 2013


Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird von derzeit 3.825 EUR auf 3.937,50 EUR im Monat (47.250 EUR jährlich) steigen.

Ebenso steigen sollen die Jahresarbeitsentgeltgrenze, die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung und die Bezugsgröße.

Betroffen von einer Erhöhung der Rechengrößen sind hauptsächlich Besserverdiener und Arbeitgeber. Dadurch erhöht sich allein der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bei einem Besserverdiener um 9,23 Euro monatlich. Für den Arbeitgeber wird es entsprechend um 8,21 Euro teurer.

Quelle: haufe.de