Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung zugestimmt. Das von Gesundheitsminister Daniel Bahr entwickelte Gesetz soll die Leistungsangebote der Pflegeversicherung weiterentwickeln und insbesondere Demenzkranken ab dem 1. Januar 2013 verbesserte Leistungen ermöglichen. Zudem passt es die Finanzierungsgrundlagen für die Pflege an. Hierzu ist eine kurzfristig wirksame Erhöhung der Beiträge vorgesehen (Versicherungsbote.de berichtete: "Pflege-Bahr passiert Bundestag").
Diese leichte Anhebung der Pflegesätze sieht Annelie Buntenbach, Bundesvorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), als „ [...] Stillhalteprämie bis zur kommenden Bundestagswahl“. Die geplante Beitragsanhebung von 0,1 Prozent würde nur ausreichen, um die versprochenen Leistungen bis 2015 zu finanzieren, so der DGB.
Dass trotz entsprechender Vorschläge des Pflegebeirats kein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff umgesetzt wurde, hält Annelie Buntenbach für „[...] schlichte Ignoranz oder [den] Versuch, die Probleme der Pflegebedürftigen und Pflegenden auszusitzen.“ Nur eine umfassende Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs würde die Voraussetzungen für den Leistungszugang grundlegend verbessern. Zudem sei der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff auch nötig, um mehr geeignete ambulante und stationäre Leistungsangebote für die Versorgung der pflegebedürftigen Menschen zu schaffen.
Durch die nun verabschiedete Reform würden die Probleme auf die lange Bank geschoben; der Pflegenotstand bleibe weiter ungelöst.