Die betriebliche Krankenversicherung fristet in Deutschland weiterhin ein Schattendasein. Und das, obwohl Studien belegen, wie wichtig betrieblicher Gesundheitsschutz Arbeitnehmern ist. Einer aktuellen Umfrage der Süddeutschen Krankenversicherung ist betrieblicher Gesundheitsschutz jedem zweiten Arbeitnehmer in Deutschland wichtiger als ein Firmenwagen; zwei Drittel halten eine solche Versorgungsleistung für bedeutender als ein Smartphone.
Bereits im Frühjahr 2011 hat der Bundesfinanzhof ein klares Urteil gesprochen: Ausgaben für einen betrieblichen Gesundheitsschutz in Höhe von 44 Euro pro Mitarbeiter und Monat sind steuer- und sozialabgabenfrei. Die Unternehmen können damit ihren gesetzlich krankenversicherten Mitarbeitern günstig einen umfassenden Zusatzschutz anbieten – von ergänzenden Zahnpolicen, Krankentagegeldern bis zum Privatpatientenstatus beim Arzt.
Bei den Arbeitnehmern stoßen solche Angebote auf großes Interesse. Sieben von zehn Befragten wünschen sich einen zusätzlichen Gesundheitsschutz durch ihren Arbeitgeber, weil sie die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr für ausreichend halten. Doch nur vier von zehn Beschäftigten haben in ihrem Berufsleben schon einmal ein entsprechendes Angebot erhalten.
Unternehmen verkennen die Bedeutung
„Der Weg zu attraktiven Angeboten rund um den betrieblichen Gesundheitsschutz ist frei, aber die Unternehmen agieren äußerst zurückhaltend“, sagt Klaus Henkel, Vorstandsvorsitzender der Süddeutschen Krankenversicherung „Sie verkennen die Bedeutung einer solchen Leistung und das Interesse der Arbeitnehmer daran.“ So sind beispielsweise drei von vier Beschäftigten der Überzeugung, dass eine betriebliche Krankenversicherung die Zufriedenheit der Mitarbeiter steigert.
Der Vergleich mit anderen Leistungen des Arbeitgebers zeigt, welchen Stellenwert ein solch zusätzlicher Gesundheitsschutz bei Arbeitnehmern inzwischen hat: 46 Prozent der Befragten halten eine betriebliche Krankenversicherung für wichtiger als Zuschüsse für die Kinderbetreuung, jeder dritte zieht diese Leistung dem Weihnachtsgeld vor.