Für Bestandskunden gilt:
- In Ruhe entscheiden und, falls nach Prüfung erforderlich, Tarife noch in der Bisex-Welt ändern / umstellen. Das kann vor allem für Männer wichtig sein.
- Billigtarif reparieren und in ein Qualitätsprodukte „upgraden“.
- Nur im Notfall den Versicherer wechseln, denn beim „Stallwechsel“ verliert der Verbraucher unter Umständen wichtige und wertvolle Rechte, z. B. das Recht zum Wechsel in den Standardtarif (die GKV der PKV), wenn der Verbraucher seine PKV vor 2009 gekauft hat. Er vererbt Alterungsrückstellungen seinem ehemaligen Kollektiv, außerdem verliert er sein ursprüngliches (=jüngeres) Eintrittsalter zur Beitragsberechnung beim Tarifwechsel nach § 204 innerhalb seiner bisherigen Gesellschaft.
Natürlich kann ein Versicherer-Wechsel auch positive Auswirkungen haben, z.B. dass sich der Versicherte in einem Qualitätsprodukt mit gesundem Kollektiv sowie bei einem Versicherer mit einer hohen Zuführungsquote zur Alterungsrückstellung wiederfindet. Dadurch kann er evtl. erlittene Verluste ausgleichen.
Alle diese Faktoren wird ein qualifizierter Berater beim Versicherten / Verbraucher ansprechen, prüfen, die jeweiligen Vor- und Nachteile berechnen und besprechen, sowie die getroffenen Entscheidungen in der Beratungsdokumentation festhalten. „Auf die Qualität der Produktgeber, deren Tarif- und Vertriebspolitik sowie die Qualifikation der Berater kommt es in Zukunft mehr denn je an“, so Gerd Güssler, Geschäftsführer der KVpro.de. Alle Branchenteilnehmer müssen den Versicherten / Verbrauchern die Auswirkungen ihrer Wahl – also den Preis ihrer Kaufentscheidung – klar aufzeigen, sowie die Gründe und die Tragweite der Kaufentscheidungen dokumentieren. Das wäre ein weiterer wichtiger Schritt für die PKV-Branche, verlorengegangenes Vertrauen langfristig zurückzugewinnen, so Güssler.