Doppelbelastung Pflege und Beruf - Wie funktioniert das Familienpflegezeitgesetz?

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Die finanzielle Last, welche dem Arbeitgeber durch den Lohnzuschuss entsteht, kann dieser mit Hilfe eines zinslosen Bundesdarlehens abfedern. Dabei besteht für ihn weiterhin das Risiko, dass der Arbeitnehmer etwa durch Berufsunfähigkeit vorzeitig aus dem Betrieb austritt. Eine Familienpflegezeit-Versicherung kann einen Ausfall der Zuschuss-Rückzahlung abdecken. Der Arbeitnehmer ist (nach § 4 FPfZG) verpflichtet, für die maximal vierjährige Familienpflegezeit eine solche Versicherung abzuschließen. Die einzelnen Policen können hier variieren. Im allgemeinen gilt, dass der Beschäftigte für den Abschluss der Versicherung eine Bescheinigung von der Pflegekasse bzw. dem medizinischen Dienst über die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen von mindestens Stufe I vorweisen muss.

Eine Familienpflegezeit-Versicherung kann vom Arbeitnehmer, aber auch vom Arbeitgeber bei einem selbst gewählten Versicherer abgeschlossen werden. Alternativ kann eine Aufnahme in die vom Bundesamt abgeschlossene Gruppenversicherung beantragt werden.


Weniger Arbeitszeit - Gehen Rentenansprüche dadurch verloren?

Neben der Absicherung während der Familienpflegezeit stellen sich viele Beschäftigte auch die Frage, inwieweit die eigene Altersvorsorge während der Zeit abgesichert ist. Wer sich in die Familienpflegezeit begibt, muss sich um seine Rentenansprüche nicht sorgen - im Gegenteil. Durch die Pflege können zusätzlich Rentenpunkte erworben werden und der Rentenanspruch wird trotz Familienpflegezeit erhalten bzw. gesteigert.


Innerhalb von den 24 Pflegezeit-Monaten können Rentenpunkte zusätzlich zu denen, die man durch beitragspflichtiges Einkommen erhält, erworben werden:

Die Gesamtzahl der Rentenpunkte ist dabei abhängig von der Höhe des Bruttogehaltes und der Pflegestufe des Pflegebedürftigen. Dies gilt aber lediglich dann, wenn während der Pflegezeit ein Pflegeaufwand von mindestens 14 Stunden vorhanden ist und die Erwerbstätigkeit höchstens 30 Stunden pro Woche beträgt.

Proportional zur Pflegestufe erhöhen sich auch die erworbenen Rentenansprüche. Damit besitzen pflegende Angehörige die Rentenansprüche, die sie auch bei einer Vollbeschäftigung hätten. Wer ein geringes Einkommen bezieht, bessert seine Rentenansprüche auf.