Die Verdienstgrenze für Minijobber in Deutschland wird von 400 auf 450 Euro angehoben. Mit dem gestrigen Beschluss des Bundestages wird auch eine Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt.
Ob die Erwartungen der Bundesregierung erfüllt werden, ist indes mehr als zweifelhaft. Denn durchschnittlich erhielten die rund 7 Millionen Minijobber in Deutschland, nicht 400 Euro monatlich, sondern lediglich 220 Euro, so die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Anette Kramme. So war es nur logisch, dass die Opposition geschlossen gegen die Erhöhung der Verdienstgrenze stimmte.
Gerade für Frauen stellt das Modell Minijob ein gehöriges Risiko dar. Mit der Option Kind und Beruf unter einen Hut zu bekommen gestartet, fällt später der Einstieg ins normale Berufsleben erfahrungsgemäß deutlich schwerer. Zudem drohte durch mangelnde Beiträge in die Rentenversicherung das Risiko der Altersarmut. Für die Opposition steht fest: mit der Erhöhung gebe es keine Erhöhung der Einkommen, sondern nur eine Erhöhung der Anzahl der Minijobber.
Dem soll, so der Plan der Bundesregierung, nun abgeholfen werden. Mit der gleichzeitigen Einführung der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung ab 2013 für den Minijobsektor will man dem Risiko der Alterarmut ein Stück entgegen wirken. Dies mag der richtige Ansatz sein. Doch scheint dieses Modell mehr eine Form von Aktionismus zu sein und wird für die Minijobber am Ende ein Tropfen auf den heißen Stein.
Zum einen bekommen die Erwerbstätigen auf Minijob-Basis eine Option sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und zum anderen ist die zu erwartende Rente für langjährige Minijobber viel zu niedrig, um nur annähernd den Lebensunterhalt bestreiten zu können. So erklärte Diana Golze, Mitglied der Linksfraktion, das es nach 45 Jahren Minijob eine Rente von 205,70 Euro gebe. Damit wäre die Altersarmut vorprogrammiert und die Betreffenden ein Fall für die Grundsicherung.
Ein kleiner positiver Aspekt bleibt für die Minijobber. Mit der Einzahlung in die Rentenversicherung erhalten sie auch ein Rentenanwartschaft, zur Erwerbsminderungsrente, zur Rehabilitation und die Option zum Riestersparen.