Grundsätzlich sehen in den meisten Wirtschaftszweigen die geltenden Tarifverträge ein Weihnachtsgeld vor. Dies zeigt die Auswertung des WSI-Tarifarchivs. Es wird überwiegend als fester Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnet.
Die in den einzelnen Tarifverträgen festgelegten Prozentsätze haben sich im Vergleich zu den Vorjahren kaum verändert. Dort, wo die Tarifabschlüsse dieses Jahr höher ausgefallen sind, steigen auch die tariflichen Weihnachtsgelder stärker. Die Spanne reicht von plus 1,6 Prozent für die Kraftfahrer im privaten Verkehrsgewerbe NRW und 2,0 Prozent in der Druckindustrie über 2,2 Prozent im Versicherungsgewerbe, 2,9 Prozent im Bankgewerbe und 3,5 Prozent im öffentlichen Dienst (Gemeinden) bis zu 4,3 Prozent in der Metallindustrie und 4,5 Prozent in der chemischen Industrie (West).
Ein im Vergleich hohes Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie, in der westdeutschen Chemieindustrie sowie in der Druckindustrie (95 bis 100 Prozent eines Monatseinkommens). Darunter liegen unter anderem die Bereiche Versicherungen (80 Prozent), Einzelhandel (West, 62,5 Prozent) sowie Metallindustrie (West, 55 Prozent). Im öffentlichen Dienst (Gemeinden, West) beträgt das Weihnachtsgeld je nach Vergütungsgruppe zwischen 60 und 90 Prozent. In vielen Bereichen haben die Beschäftigten in den neuen Ländern mittlerweile gleichgezogen.
Weniger als ihre KollegInnen im Westen erhalten die Ost-Beschäftigten z. B. in den Bereichen Chemie (65 Prozent), öffentlicher Dienst (Gemeinden, 45 - 67,5 Prozent) und Metallindustrie (50 Prozent). Kein Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe Ost und im Gebäudereinigerhandwerk. Für Beamtinnen und Beamte bestehen für die Sonderzahlung im Rahmen der Besoldung jeweils gesonderte gesetzliche Regelungen für den Bund und die einzelnen Bundesländer.