Besonders Kleinanlegern sollte anhand des Informationsblattes deutlich werden, ob sie eine Finanzwette eingehen oder in die sogenannte Realwirtschaft investieren - so eine Kernforderung der Organisation Finance Watch in der Stellungnahme „Auf dem Weg zu geeigneten Anlageentscheidungen?“ („Towards suitable investment decisions?“) zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über die Basisinformationsblätter für Anlageprodukte veröffentlicht.
Der Vorschlag sieht vor, dass private Anleger vor dem Kauf eines sogenannten verpackten Anlageprodukts ein übersichtliches Informationsblatt erhalten sollen. Bei verpackten Anlageprodukten – ein Markt mit einer Gesamtgröße von 9.000 Milliarden Euro – handelt es sich um Investmentfonds, zu Anlagezwecken geschlossene Versicherungsverträge und strukturierte Produkte für Kleinanleger. Ziel dieses Vorschlag ist es, Informationen über Anlageprodukte für Kleinanleger verständlicher und auch vergleichbarer zu machen.
In seiner Stellungnahme fordert Finance Watch die EU dazu auf, die Ziele ihres Vorschlags höher zu stecken. Neben dem Basisinformationsblatt sollten darin auch angepasste OGAW-Anlageregeln eingeführt werden, damit Anlegern keine Produkte angeboten werden, die nicht geeignet für sie sind.
Der Autor des Positionspapiers, Frédéric Hache, sagt: “Klare, vergleichbare Informationen sind unerlässlich für den Schutz privater Anleger, weshalb wir den Vorschlag der EU-Kommission begrüßen. Es gibt allerdings Belege dafür, dass es für den Anlegerschutz nicht ausreicht, nur an der Verkaufsstelle tätig zu werden. In Anbetracht hoch komplexer Anlageprodukte ist das besonders besorgniserregend.“
Thierry Philipponnat, Generalsekretär von Finance Watch, sagt: „Anlageprodukte ziehen sowohl finanzielle als auch gesellschaftliche Folgen nach sich. Wenn die Gesellschaft möchte, dass Kapital für produktive Zwecke genutzt wird, sollten die Anleger zuallererst darüber informiert werden, ob sie in die Realwirtschaft investieren oder eine Finanzwette eingehen.“