Der Bundesrat ebnet den Weg für die neue Markttransparenzstelle. Ab dem kommenden Jahr müssen Tankstellen ihre Preisänderungen unmittelbar an das Bundeskartellamt übermitteln. Dieses gibt die aktuellen Preislisten weiter, so dass die Verbraucher bereits vor dem Tanken die aktuellen Spritpreise vergleichen können. Für den Autofahrer bedeutet das, er kann künftig ohne Umwege direkt die günstigste Tankstelle ansteuern. Mit dem neuen Gesetz soll der Wettbewerb unter den Ölkonzernen belebt werden.
Vorreiter bei der Benzinpreis-Meldestelle ist Nachbar Österreich, dort gibt das Preistransparenz-Gesetz schon seit Sommer letzten Jahres. Tankstellenbetreiber dürfen die Preise nur einmal am Tag bis spätestens 12 Uhr mittags anheben und sind verpflichtet, Preisänderungen (nach oben oder unten) an die zentrale Meldestelle übermitteln. Tun sie dies nicht, drohen empfindlich hohe Bußgelder.
Obwohl auch in Österreich die Spritpreise in den letzten Monaten stark gestiegen sind, zeigt das neue Gesetz Wirkung. Preisunterschiede von bis zu 20 ct je Liter zwischen dem günstigsten und teuersten Anbieter werden beim Internetvergleich offenbar. Die Branche hat die Preise der Konkurrenz im Blick, bis zu siebenmal gehen die Preise am Tag nach unten. Im Schnitt sind die Spritpreise in Österreich 5-15 ct pro Liter günstiger als in Deutschland. Anders als in Österreich versorgt die deutsche Benzin-Meldestellen die Verbraucher nicht direkt mit den Preislisten, sondern stellt sie Verbraucherinformationsdiensten zur Verfügung.