VHV mit 32 Berufsgruppen und Leistungserweiterungen

Vor zwei Jahren verzichtete die VHV in bestimmten Bausteinen der Unfallversicherung auf den Mitwirkungsanteil (Versicherungsbote berichtete: „Verzicht auf Mitwirkungsanteil“) und ging damit neue Wege in dieser Sparte. Nun wird in der Unfallversicherung nicht mehr in zwei, sondern in 32 Berufsgruppen unterschieden.

„Der neue Tarifierungsansatz ist für den unabhängigen Vermittler ein großer Fortschritt“ meint Dr. Per-Johan Horgby, Privatkundenvorstand der VHV Versicherungen. Denn zukünftig könnten noch individuellere Angebote erstellt werden. Zudem führe die neue Berechnungsgrundlage zu Prämienvorteilen bei den meisten Kunden. „Neun Preisklassen liegen hinter den 32 Berufsgruppen. Dadurch können viele Berufsgruppen Beitragsvorteile von bis zu 20% realisieren“, sagt Horgby.

Leistungserweiterungen für Neu- und Bestandskunden

Die Leistungserweiterungen gelten auch für Bestandskunden - denn die Unfall-Versicherung der VHV verfügt über eine sogenannte „Leistungs-Update-Garantie“. Leistungserweiterungen kommender Jahre gelten automatisch und ohne Mehrbeitrag auch für Bestandskunden.

So wurde die „Knochenbruchklausel“ um Bänderrisse erweitert, Strahlenschäden sind nun generell mitversichert und die versicherten Heilmittel sind um die Physiotherapie und Osteopathie ergänzt worden.