Am Mittwoch soll die Unister-Zentrale in Leipzig sowie die Standorte in Potsdam und Bayern erneut von Staatsanwaltschaft und Polizei durchsucht worden seien, berichtet das Online-Portal "heise.de" unter Berufung auf die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen. Der Vorwurf: illegaler Adresshandel. Zudem besteht auch Verdacht auf Irreführung bei Preisen auf den Reiseportalen "ab-in-den-urlaub.de" und "fluege.de". In einer am Abend veröffentlichten Stellungnahme weist Unister diese Vorwürfe entschieden zurück und spricht von Nachuntersuchungen.
Konstantin Korosides, Pressesprecher des Unternehmens, bezeichnet die Vorwürfe in der Stellungnahme als "eine echte Unverschämtheit". Seit Wochen ist Unister im Visier der sächsischen Staatsanwaltschaft. Anfang Dezember 2012 wurden Büros des Unternehmens von der sächsischen Antikorruptionseinheit INES durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt. Mehrere Unister-Manager wurden in Untersuchungshaft genommen. Der Vorwurf: Steuerhinterziehung (Versicherungsbote berichtete). Grund war eine Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die den angebotenen Stornoservice als Versicherungsprodukt eingestuft hatte. Dadurch war eine Steuerschuld entstanden - denn für diesen Service hätte Versicherungssteuer gezahlt werden müssen.
Der aktuelle Vorwurf der Preismanipulation bezieht sich auf die Preise, die in den Reiseportalen ausgewiesen wurden. Den Kunden wurde eine mögliche Ersparnis zu einem vorherigen Preis angezeigt. Der Vorwurf lautet, dass der vorherige Preis nicht existiert hätte und zu Gunsten von Unister manipuliert worden wäre. Unister scheint sich hier keiner Schuld bewusst zu sein und streitet die Vorwürfe konsequent ab. Basis der Anklage wird die Richtline zu unlauteren Geschäftspraktiken sein, die im Mai 2005 vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde. Darin gibt es unter anderem auch einen Punkt zur "Irreführung über den Preis". Sobald durch eine Darstellung von unwahren Tatsachen über den Preis der Kunde zu einem Kauf veranlasst werden könnte, den er sonst nicht getätigt hätte, ist dies strafbar. Es bleibt natürlich zu beweisen, ob die Kunden die Reisen bzw. Flüge sonst nicht gebucht hätten. Die tatsächlichen Preise für die Buchung seien ausgewiesen worden, hieß es in der Stellungnahme von Unister.
Weiterhin wird dem Unternehmen vorgeworfen, illegal mit Adressen gehandelt zu haben. Genauere Informationen zu diesem Vorwurf sind nicht bekannt. Ein illegaler Adresshandel ist in der Regel der Verkauf von Kundendaten an Dritte. Wahrscheinlich bezieht sich der Vorwurf aber eher auf die Verwendung der Adressen innerhalb der Unternehmensgruppe. Auch diesen Vorwurf weist Unister von sich.
Erst am Mittwoch hatte Unister einen neuen Datenschutzbeauftragten benannt (Versicherungsbote berichtete). Er wird jetzt die Aufgabe haben, den Datenschutzbeauftragten des Freistaates Sachsen bei den Untersuchungen entsprechend zu unterstützen. Dem vorangegangen war ein längerer Streit um die Benennung des Datenschutzbeauftragten. Diese Funktion hatte bis dato Daniel Kirchhof inne, der aber gleichzeitig auch Gesellschafter ist. Die Datenschutzbehörde sah darin einen Interessenkonflikt und hatte dem Unternehmen Unister ein Ultimatum gestellt.