Bundesumweltministers Peter Altmaier fürchtet eine Klage der EU-Kommision wegen Beihilfeverfahren gegen Deutschland. Mit der Einführung der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) sind große Stromverbraucher teilweise oder ganz von den Netzentgelten (EEG-Umlage) befreit. Diese wird von der EU Kommission als staatliche Beihilfe betrachtet. Bundesumweltministers Peter Altmaier nutzte die Ankündigung, um heute seinen Willen zu bekunden, dass er die Großindustrie jetzt doch an den Kosten der Energiewende beteiligen will.
Der Ausbau der Stromnetze ist ein grundlegender Schritt, um den Strom aus erneuerbaren Energien auch dort verfügbar zu machen, wo er gebraucht wird. Das ist zum Beispiel bei den stromintensiven Unternehmen, doch genau die wurden mit der Ergänzung der Bundesregierung im Jahre 2011 zur Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), von den zusätzlichen Netzentgelten vollständig befreit. Zu verantworten hat das der Vorgänger des Bundesumweltministers, Norbert Röttgen (CDU). Somit zahlen den Netzausbau die kleine Verbraucher und das ist ein Wettbewerbsvorteil für die Großverbraucher. Nach einer Hochrechnung sollen das diese Jahr allein 800 Millionen Euro sein, die den Großverbrauchern geschenkt werden.
Peter Altmeier kündigte heute an, er wolle auch die Großindustrie an den Kosten der Energiewende beteiligen. Doch will er das wirklich freiwillig? Wohl kaum, denn die EU strebt eine Klage gegen Deutschland an. Und nicht nur die EU, auch das Oberlandesgericht Düsseldorf hat gestern ein Urteil verkündet, dass die Bevorteilung der Stromfresser für unzulässig erklärt. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da mit einer Frist von einem Monat Revision eingereicht werden kann.
Unabhängig vom Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, droht auch ein EU-Strafverfahren. Falls die EU-Kommision feststellt, dass die Nachlässe eine staatliche Beihilfe darstellen, dann wird im nächsten Schritt die Brüssler Aufsichtsbehörde prüfen, ob diese Beihilfen die Wettbewerber in der EU benachteiligen. Es wird dann auch geprüft, ob diese Beihilfen überhaupt öffentliches Interesse befriedigen. Falls diese Beihilfen unzulässig sind, müssen die Unternehmen die Beiträge auch nachträglich entrichten.
Die Bundesregierung begründet die Bevorteilung der Großabnehmer damit, dass diese durch ihren regelmässige Verbrauch einen erheblichen Beitrag zur Stabilisierung der Netze leisten. Und weiter: "Gerade durch die erhebliche Zunahme der unregelmäßigen Einspeisung von erneuerbaren Energien steigt derzeit die Gefahr von Stromnetzausfällen signifikant." (Quelle: http://www.cducsu.de).