Das neue Produktkonzept ComfortBeihilfe der Continentale fußt auf dem Selbstbeteiligungskonzept, das die Continentale bereits bei ihren Vollversicherungstarifen Economy und Comfort für Angestellte und Selbstständige einsetzt.
Der neue Tarif wurde für speziell für junge Beamte, Beamtenanwärter und Referendare konzipiert und bietet u.a. privatärztliche Behandlung, freie Arztwahl und Kostenübernahme von Naturheilverfahren bis hin zu 100 Prozent bei Zahnbehandlung und -ersatz.
Laut Continentale zahlt ein Berufseinsteiger, der 50 Prozent Beihilfe erhält, für den Beihilferestkostentarif Comfort-B einschließlich der Chefarztbehandlung im Zwei-Bett-Zimmer (Tarif SP2-B) und einer Absicherung von nicht beihilfefähigen Kosten (Tarif EB) ab 36,41 Euro im Monat. Der 30-jährige Beamte ohne Kinder mit gleichem Beihilfebemessungssatz und Leistungen zahlt ab 138,92 Euro.
Eigenbeteiligung gestaffelt nach Tarifstufe je Hilfsmittel, medizinischer Leistung oder Arzneimittel
Der Versicherte kann selbst Einfluss auf seine Gesundheitsausgaben nehmen. Und zwar zum einen über das Selbstbeteiligungskonzept des Tarifes Comfort-B, das ab dem Alter von 21 Jahren eine Eigenbeteiligung gestaffelt nach Tarifstufe je Hilfsmittel, medizinischer Leistung oder Arzneimittel vorsieht – bei Generika aber darauf verzichtet. So beträgt die Selbstbeteiligung für einen Versicherten mit einem Beihilfeanspruch von 50 Prozent für einen Arztbesuch 10 Euro. Zum anderen erhalten Versicherte ab dem Alter von 21 Jahren eine Rückerstattung bei Leistungsfreiheit, die sich aus zwei Komponenten zusammensetzt: der garantierten Erstattung von zwei Monatsbeiträgen und einer möglichen erfolgsabhängigen von bis zu vier Monatsbeiträgen. Ein entsprechender Beschluss für die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung wird voraussichtlich im Sommer 2013 gefasst.
ComfortBeihilfe sei aufgrund seines intelligenten Tarifkonzepts für alle Beihilfesituationen geeignet, teilte der Versicherer mit. Der Tarif EB reagiere dynamisch und flexibel auf Änderungen der beihilfefähigen Kosten innerhalb der jeweiligen Verordnung. Ständige Beobachtung der Beihilfelandschaft und aktive Anpassung des Tarifs durch den Versicherten oder den Vermittler könnten damit der Vergangenheit angehören.
Ergänzungs-Bausteine und Optionstarif
Das Tarifkonzept lässt sich mit Ergänzungsversicherungen erweitern: von der Absicherung des Ein-Bett-Zimmers über Krankenhaustagegeld, Kurkosten hin zum Pflegetarif, der die gesetzlichen Leistungen verdoppelt. Der Abschluss des Optionstarifes AV-P1 ermöglicht die spätere Erweiterung der Absicherung – zum Beispiel um eine Pflegezusatzversicherung – ohne erneute Risikoprüfung.
Weder beim Schritt vom Berufsanfänger zum Beamten auf Probe oder auf Lebenszeit, noch bei Veränderung der Lebenssituation sieht ComfortBeihilfe eine erneute Risikoprüfung vor. Ändert sich der Beihilfebemessungssatz, reicht der Continentale ein Antrag innerhalb von 6 Monaten, und der Schutz wird einfach angepasst. Sollte zwischen Ausbildung und Übernahme in den Staatsdienst eine zeitliche Lücke bestehen, bietet sich selbstverständlich eine Anwartschaft an. Erfolgt jedoch keine Übernahme, kann der ComfortBeihilfe bei Arbeitslosigkeit bis zu 18 Monate lang auf 100 Prozent gesetzt werden – Zeit genug für eine neue berufliche Orientierung.