Die Grundeigentümer-Versicherung (GEV) hat ihre Wohngebäudeversicherung um beitragsfreie Leistungen erweitert. Über Zusatz-Bausteine sind nun unter anderem Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes auf und außerhalb des Grundstücks, Elementarschäden oder Photovoltaikanlagen versicherbar.
Neu im Versicherungsschutz der GEV-Wohngebäudeversicherung sind Schäden, die zum Beispiel Regen und Schmelzwasser am Mauerwerk, an Tapeten, Anstrichen und Bodenbelägen hinterlässt.
Führt der Fehlalarm eines Rauchmelders dazu, dass Einsatzkräfte die Wohnungstür aufbrechen müssen, ist das ebenso versichert wie Beschädigungen am Haus durch böswillige Dritte, z. B. durch Graffitis.
Auch Schäden Marderbisse sind in der Wohngebäudeversicherung der GEV miteingeschlossen.
Zusatzbausteine: Photovoltaikanlagen, Ableitungsrohre
Über Zusatzbausteine können Schäden an Photovoltaikanlagen für Ein- und Zweifamilienhäuser in den Versicherungsschutz aufgenommen werden, ebenso wie Ableitungsrohre auf und außerhalb des Grundstücks bis 5.000 Euro (mit Dichtheitsprüfung bis 10.000 Euro). Zusätzlich versicherbar sind auch Elementarschäden oder die finanziellen Folgen von Mietausfällen, wenn die jeweilige Miete trotz rechtskräftigem Urteil und erfolgloser Vollstreckung nicht beigetrieben werden kann.
Für noch mehr Risikogerechtigkeit hat die GEV jetzt zwei Sturm-Zonen und vier Leitungswasser-Zonen eingerichtet, die je nach Risikograd zum Tragen kommen. Auf alle Tarife bietet der Hamburger Versicherer für Neubauten bis zu 50 Prozent Rabatt im Jahr der Bezugsfertigkeit. In den folgenden 20 Jahren gewährt er für junge Gebäude einen altersabhängigen Nachlass.
Und jetzt auch eingeschlossen: die Innovationsgarantie. Bietet die Grundeigentümer-Versicherung künftig Bedingungsverbesserungen in der Wohngebäudeversicherung an, ohne dafür einen Extra-Beitrag zu berechnen, gelten diese zusätzlichen Leistungen automatisch auch für einen bestehenden Vertrag.