Die ARAG ist bester Rechtsschutzversicherer 2013. Auf den Rängen landete die DEVK und die BGV. Insgesamt gab es bei den untersuchten Rechtsschutzversicherungen Einsparmöglichkeiten von bis zu 65 Prozent.
Bester Rechtsschutzversicherer 2013 - Paket Privat, Beruf, Verkehr" wurde die ARAG. Ausschlaggebend dafür waren die mit Abstand günstigsten Tarife ohne Selbstbehalt. Diese fielen sogar niedriger aus als die günstigsten Prämien mit Selbstbehalt. Zweiter wurde DEVK und überzeugte mit den preiswertesten Tarifen bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro. Den dritten Platz erreichte BGV. Auch dieser Anbieter punktete mit sehr günstigen Versicherungsbeiträgen.
ARAG gefolgt von DEVK und die BGV
Die besten Leistungen waren bei Rechtsschutz Union zu finden - dieser Versicherer war aber auch entsprechend teurer. Das ergab eine aktuelle Studie des Deutschen Institut für Service-Qualität bei der die Kombinationsprodukte aus Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz von insgesamt 15 Versicherern unter die Lupe wurden.
Dabei zeigte sich: Interessenten müssen sich zwischen einem günstigen Tarif und einem umfassenden Versicherungsschutz entscheiden - beides gleichzeitig ist selten zu haben. Rechtsschutz-Pakete mit einem guten Leistungsspektrum waren meist vergleichsweise teuer. Die günstigsten Versicherungsprodukte konnten dagegen nicht durch ihre Leistungen überzeugen", erläutert Bianca Möller, Geschäftsführerin des Deutschen Instituts für Service-Qualität.
Rechtsschutzversicherung: günstiger oder umfassender Versicherungsschutz
Die untersuchten Rechtsschutzprodukte unterschieden sich besonders bezüglich der Höhe der Tarife erheblich, die Analyse ergab Einsparmöglichkeiten von bis zu 65 Prozent. Auch bei den Vertragsbedingungen - etwa den Deckungssummen - zeigten sich größere Variationen: Während einige Anbieter den Versicherungsschutz auf maximal 150.000 Euro begrenzten, versicherten andere eine unbegrenzte Summe.
"Positiv fiel auf, dass alle Policen kostenlose telefonische Rechtsberatungen einschlossen", betont Marktforschungsexpertin Möller. Zudem garantierte mehr als die Hälfte aller Anbieter die Aufnahme von Leistungsverbesserungen ohne zusätzliche Kosten. Ein außerordentliches Kündigungsrecht nach dem ersten Rechtsschutzfall boten allerdings nur vier der 15 Versicherer ihren Kunden an.