Der Allianz-Konzern versucht mit einer freiwilligen Zahlung an ehemalige Kunden der Forderung der Verbraucherzentrale Hamburg nach Offenlegung der Berechnungsgrundlage ihrer Lebensversicherungen zu entkommen. Vor Urteilsverkündung hat der Versicherer insgesamt 74.250,36 Euro an die 80 Kläger gezahlt, um das Verfahren am Stuttgarter Landgericht zur eigenen Gunst zu wenden.
Die Sammelklage vor dem Landgericht Stuttgart wird von der Verbraucherzentrale Hamburg geführt, die schon in der Vergangenheit erfolgreich Urteile gegen andere Versicherungsgesellschaften erwirkt hat. Grund des Streits sind die Rückzahlungen, die Kunden erhalten haben, die ihre Lebensversicherung zwischen 2001 und 2007 vorzeitig gekündigt haben. Der Bundesgerichtshof hatte bereits rechtskräftig entschieden, dass die Klauseln zu Berechnung des Rückkaufswertes ungültig sind. Nach Angaben der Allianz sind rund eine Million Verträge davon betroffen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte mit ihrer Klage nicht nur eine höhere Rückkaufswerte gefordert, in einer Stufenklage wollen die Verbraucherschützer auch die Offenlegung der Berechnungsgrundlagen erwirken.
Die Berechnungsgrundlagen der Lebensversicherungen sind ein wohl behütetes Geheimnis einer jeden Gesellschaft. Wer die Berechnungen kennt, weiss genau über die Kostenstruktur bescheid, kennt die Vertriebskosten und sieht auch, mit welchen Sterbewahrscheinlichkeiten die Gesellschaft rechnet und wie durch die Prämienberechnung Risikogruppen ferngehalten werden. Das will keine Gesellschaft preis geben und es wäre eine Sensation, wenn das Gericht dies tatsächlich verlangen würde.
Edda Castelló, Leiterin der Abteilung Geld und Recht bei der Verbraucherzentrale Hamburg, gibt sich weiter kämpferisch. Ohne eine Offenlegung der Kalkulation will sie die freiwillig angegebenen Zahlen der Allianz nicht akzeptieren. Für den Pressesprecher der Allianz Lebensversicherung, Udo Rössler, kommt die Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen einer Offenbarung gleich. Laut Rössler hatte die Allianz mehrfach angeboten, die Zahlungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüfen zu lassen, das reicht den Verbraucherschützern jedoch nicht.