Im Kampf gegen Betrug und Korruption unter Ärzten sollen Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) zukünftig auf Daten von Strafverfolgungsbehörden zugreifen können. Einen entsprechenden Vorstoß wagt nun das Saarland. Es will den KVen einen direkten Infodraht zu Strafverfolgungsbehörden einräumen. Auch der Bundesrat könnte in dieser Woche über eine Verschärfung des Strafgesetzes im Kampf gegen die Ärztekorruption beraten.
Wie verbreitet ist Betrug unter Ärzten? Rund 53.000 Verdachtsfälle von Fehlverhalten verfolgten die Krankenkassen in den Jahren 2010 und 2011, davon betroffen waren Ärzte, Apotheker, Kliniken und anderes medizinisches Personal. Die Ärztekammern leiteten in der Zeit knapp 1.000 Verfahren gegen Mediziner ein.
Doch zur Bekämpfung von Korruption plant die Politik neue Maßnahmen. Fortan soll es einen frühen und geregelten Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden und Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) geben, berichtet die Ärztezeitung (Dienstag). Einen entsprechenden Vorstoß habe das Saarland gewagt. Zukünftig soll es somit leichter werden, schwarzen Schafen das Handwerk zu legen.
Saarland will Kassenärztliche Vereinigungen besser informieren
Konkret geht es um die „Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen“, kurz MiStra. Mit dieser bundesweiten Verwaltungsvorschrift wird die Weitergabe von Informationen aus der Justizverwaltung an Dritte geregelt. Der Abschnitt 26 dieser Verordnung erfasst Strafsachen gegen medizinisches Personal wie Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten, Heilpraktiker und Hebammen, wenn eine Verletzung von Berufspflichten vermutet wird oder der Tatvorwurf „in anderer Weise geeignet ist, Zweifel an der Eignung, Zuverlässigkeit oder Befähigung hervorzurufen".
Bereits zum jetzigen Zeitpunkt werden Approbationsbehörden und Berufskammern mit Informationen von den Strafverfolgungsbehörden versorgt, etwa ob ein Haftbefehl gegen einen Arzt vorliegt, ein Berufsverbot angeordnet oder aufgehoben wurde und welchen Ausgang ein Strafverfahren genommen hat. Das Saarland will nun die Kassenärztlichen Vereinigungen ebenfalls mit diesen Daten versorgen.
Nach Angaben von Justiz-Staatssekretärin Dr. Anke Morsch sei ein entsprechender Vorstoß auf Bundesebene am Widerstand Hessens gescheitert, berichtet die Ärztezeitung. Die Verantwortlichen in Frankfurt am Main hätten datenschutzrechtliche Bedenken angemeldet. Deshalb will das Saarland eine Verwaltungsvorschrift zunächst auf Landesebene einführen – mit Pilotcharakter für die gesamte Bundesrepublik.
Nur eingeschränkter Zugriff auf strafrechtlich relevante Daten
Bisher haben die Kassenärztlichen Vereinigungen nur eingeschränkt Zugriff auf entsprechende Daten. Zwar werden auch sie über Vorwürfe gegen Mediziner informiert, aber offiziell nicht einmal über den Ausgang eines Strafverfahrens in Kenntnis gesetzt. Auch bei Zivil-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsverfahren bleiben die KVen in der Regel außen vor.
Hinzu kommt, dass niedergelassene Ärzte nach geltendem Recht nicht strafrechtlich wegen Korruption belangt werden können, wenn sie ihren Patienten etwa nur deshalb bestimmte Arznei- und Heilmittel verschreiben, weil sie vom Hersteller dafür Geld erhalten. Dies hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, da Ärzte keine Beauftragte der Krankenkassen seien. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hat bereits für diese Legislaturperiode eine Verschärfung des Strafgesetzes angekündigt. Künftig sollen bestechliche Ärzte mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können (der Versicherungsbote berichtete).
Im Bundesrat haben bereits die Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen vorgelegt, der am 07. Juni erstmals in der Länderkammer beraten werden soll (Drucksache 451/13)