Die R+V-Versicherung steigt in das Pflege-Zusatzgeschäft ein und bietet ab sofort den R+V-Pflege FörderBahr. Die gesetzlichen Mindestanforderungen werden von dem Tarif übertroffen.
Der R+V-Pflege FörderBahr ist eine private Pflegetagegeldversicherung mit staatlicher Förderung. Bereits in den Pflegestufen 0 und I zahlt R+V jeweils 30 Prozent des vereinbarten Pflegetagegeldes der Pflegestufe III aus, in Pflegestufe II sogar 70 Prozent – und damit jeweils deutlich mehr als die gesetzliche Mindestleistung von 10, 20 bzw. 30 Prozent. Eine Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss gibt es nicht, ebenso keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse. Sofern noch kein Pflegefall eingetreten ist, erhöht sich das Pflegetagegeld dank der eingebauten Dynamik alle drei Jahre entsprechend der allgemeinen Inflationsrate, maximal um 10 Prozent. Bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit verzichtet R+V auf die 5-jährige Wartezeit.
Der FörderBahr kann von jedem ab 18 Jahren abgeschlossen werden, der in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert ist und daraus noch keine Leistungen bezieht oder bezogen hat. Bei einem Eigenbeitrag von mindestens 10 Euro pro Monat zahlt der Staat 5 Euro Zulage – also 60 Euro pro Jahr. Für Kunden entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand, da die R+V Versicherung die Zulagen zentral beantragt und verwaltet.
Je jünger man bei Vertragsabschluss ist, desto höher fallen die Leistungen des R+V- Pflege FörderBahr aus. Rechenbeispiele: Wer ihn bereits im Alter von 18 Jahren abschließt, erhält für seine 10 Euro Eigenanteil pro Monat Leistungen in Höhe von 1.165,80 Euro monatlich in Pflegestufe III. Beim Eintrittsalter 37 sind es monatlich 604,80 Euro.
Wer 38 Jahre und älter ist, hat Anspruch auf ein Pflegetagegeld von monatlich 600 Euro in Pflegestufe III und zahlt dafür je nach Eintrittsalter einen unterschiedlich hohen Monatsbeitrag – mit 45 Jahren zum Beispiel 15,80 Euro und mit 60 Jahren 36,48 Euro (jeweils Eigenanteil).