Inwieweit die Erstattungen ausreichend sind, hängt grundsätzlich vom jeweiligen Anspruch und weiterem verwertbaren Vermögen des Verbrauchers ab.
Tendenziell sind die Erstattungen bei einem Eintrittsalter von 20 Jahren in PS 3 derzeit ausreichend, in PS 2 jedoch eher knapp. Erstattungen in PS 1 und PS 0 sind nach heutigem Kenntnisstand nicht ausreichend.