Kunden der Grundeigentümer-Versicherung werden auch bei Nichtbeachtung der Rauchmelderpflicht für Privathaushalte den Versicherungsschutz in der Wohngebäude- und Hausratversicherung behalten. Das teilte der Versicherer heute mit und will so Klarheit über den Versicherungsumfang in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung schaffen.
In Deutschland sterben jährlich rund 500 bis 800 Menschen bei 230.000 Bränden. Tödlich ist dabei in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch, der zu Bewusstlosigkeit und Ersticken der Opfer führt. Rauchmelder können hier helfen, Leben zu retten. Bereits in 12 Bundesländern wurde die Rauchmelderpflicht für Privathaushalte eingeführt. Auch bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift bleibt der Versicherungsschutz für die Kunden der Grundeigentümer-Versicherung in der Wohngebäude- und Hausratversicherung grundsätzlich bestehen.
70 Prozent der Brandopfer verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Und dies meist nicht aufgrund von fahrlässigem Handeln, wie zum Beispiel dem Rauchen einer Zigarette im Bett. Viele Brände entstehen vor allem durch technische Defekte. „Wird am Tag ein Feuer meist schnell entdeckt und gelöscht, bleibt es nachts in der Regel unbemerkt. Denn schlafende Nasen riechen nichts und die Opfer werden von dem gefährlichen Rauch überrascht“, erklärt Andreas Hackbarth, Schadenverhütungsexperte der Grundeigentümer-Versicherung in Hamburg.
Rauchmelder sind Lebensretter
Hier helfen ohne großen Aufwand Rauchmelder, die Zahl der Brandopfer zu reduzieren. Durch lauten Alarm warnen sie vor der Brandgefahr, so dass man sich und andere rechtzeitig in Sicherheit bringen und die Feuerwehr alarmieren kann. Aktuell gibt es in den Bundesländern Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen die Pflicht Rauchmelder zu installieren. In den übrigen Bundesländern wird derzeit an der Verabschiedung entsprechender Regelungen gearbeitet.
„Da ein Rauchmelder in erster Linie dem Schutz von Menschenleben dient und keinen Brand direkt verhindern kann, führt bei der Grundeigentümer-Versicherung ein Verstoß gegen die Rauchmelderpflicht in der Wohngebäude- und Hausratversicherung im Schadenfall nicht zu einer Beeinträchtigung des Versicherungsschutzes. Mit dieser eindeutigen Regelung wollen wir Klarheit über den Umfang des Versicherungsschutzes für unsere Kunden schaffen“, erläutert Andreas Hackbarth.
Hackbarth weiter: „Diese Handhabung entbindet unsere Kunden nicht von der gesetzlichen Verpflichtung. Wir begrüßen und unterstützen ausdrücklich die gesetzliche Rauchmelderpflicht und empfehlen jedem Besitzer einer Immobilie, Rauchmelder einzubauen, denn sie können Leben retten!“