Die Bundesregierung ist gegen eine Hochwasser-Pflichtversicherung. Damit lehnt die Bundesregierung einen Vorschlag von Thüringens Justizminister Holger Poppenhäger (SPD) für eine Versicherungspflicht für Elementarschäden ab. Während die Versicherungsbranche aufatmet, soll künftig verstärkt in Kampagnen zur Aufklärung und in Vorbeugemaßnahmen investiert werden.
Die Bundesregierung lehnt eine Versicherungspflicht für Elementarschäden ab. So heißt es in einer Vorlage des Bundesfinanzministeriums an den Finanzausschuss des Bundestages, die der "Passauer Neuen Presse" vorliegt: "Auf Seiten der Bundesregierung besteht das Bestreben, die geringe Versicherungsdichte nicht durch eine Pflichtversicherung, sondern durch eine freiwillige Lösung zu erhöhen".
Bundesregierung will Prävention statt einer Hochwasser-Pflichtversicherung
Thüringens Justizminister Holger Poppenhäger (SPD) hatte die Thematik über Hochwasser-Pflichtversicherung, im Rahmen der Frühjahrstagung der Justizminister von Bund und Ländern, neu aufgewärmt (der Versicherungsbote berichtete: „Hochwasser-Versicherung - Kommt die Versicherungspflicht für Elementarschäden diesmal?“).
Bereits 2002 nach dem sogenannten Jahrhunderthochwasser hatten Verbraucherschützer aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen für die Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung für Wohngebäude gekämpft. Dies verlief schon damals im Sande. So seien die erforderlichen Garantien für den Bund und die Länder damals schlichtweg zu teuer gewesen. Zudem bestanden auch 2002 verfassungsrechtliche Bedenken bei einer Zwangsversicherung.
Versicherer sind gegen eine Hochwasser-Pflichtversicherung
Für die Versicherer war eine Hochwasser-Pflichtversicherung kein Thema. Sie verwiesen auf die Ungerechtigkeit der Querfinanzierung von risikobehafteten Gebäuden. So müssten Hausbesitzer mit einem sehr geringen Risiko für jene mit bezahlen, die direkt am Flussufer lebten.
Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), unterstrich dies noch ein mal: „Eine solche Pflichtversicherung ist ein Feigenblatt, denn sie löst das eigentliche Problem nicht. Sie nimmt jeglichen Anreiz für bauliche Schutzmaßnahmen, weil im Schadenfall Geld von der Versicherung kommt. Wer würde da freiwillig in gefließte Keller, Schutzmauern oder dichte Fenster investieren?“
So plane die Bundesregierung gezielte Kampagnen und Vorbeugemaßnahmen. Dadurch sollen die Sinne geschärft und am zu geringen Bewusstsein für die wiedermal allgegenwärtigen Themen Hochwasser- und Versicherungsschutz gearbeitet werden.