Die EU-Finanzmisiter haben sich in der Nacht in Brüssel auf ein Abwicklungsgesetz für zahlungsunfähige Banken geeinigt. Zukünftig soll nicht mehr der Steuerzahler, sondern zuerst die Aktionäre, die Gläubiger und Kunden der betroffenen Banken die Hauptlast tragen, staatliche Hilfen sollen erst in letzter Instanz genutzt werden.
Das neue Abwicklungsgesetz für marode Banken erinnert an die letzte Bankenrettung in Zypern, denn die Grenze für die Belastung der Guthaben der Bankkunden soll bei 100.000 Euro liegen. Erst wenn dies nicht reicht, soll der Steuerzahler einspringen. Die versprochenen Maßnahmen scheinen aber eher eine notwendige Beruhigungspille für das Volk zu sein, denn während der letzten Jahre wurden die Banken mit einem Drittel der gesamten Wirtschaftsleistung der Europäischen Union gestützt. Das war eine bis dahin unvorstellbare Geldsumme, die zur Stützung privater Unternehmen aufgebracht wurde. Die Notwendigkeit dieser Rettungsaktion ist bis heute umstritten.
Ändern wird das Abwicklungsgesetzt wenig, denn bereits heute werden zuerst Aktionäre, Gläubiger sowie die Guthaben der Kunden herangezogen, um die Insolvenz einer Bank zu verhindern. Mit dem Abwicklungsgesetzt wird eher die staatliche Hilfe legalisiert, für die es bisher überhaupt keine Grundlage gab. Die Rettung insolventer Firmen durch Steuerzahler ist in den letzten Jahren in Mode gekommen und nahm bei der Bankenrettung überhand. Dabei ist jede Firmenrettung durch Steuerzahler eine Marktverschiebung, denn sie unterstützt immer diejenigen, die mit ihrem Unternehmen schlecht wirtschaften.
Gerade bei einigen Banken scheint die staatliche Gelddruckmaschine zum System zu gehören. So sorgte ein erst kürzlich veröffentlichter Telefonmitschnitt der Anglo Irish Bank für Aufsehen. Hier gestand der Kapitalmarktchef, 2008 absichtlich eine niedrigere Summe zur Rettung der Bank genannt zu haben, damit staatliche Hilfen nicht gleich von Anfang an untersagt werden.
Ein weiteres Rätsel bleibt die Definition des Begriffs der "systemrelevanten Banken". Als Berater der Bundesregierung während der Bankenkrise hatte der damalige Chef der Deutschen Bank, Josef Ackerman, diesen Begriff geprägt. Eine genaue Definition dieses Begriffs gibt es nicht, trotzdem sollen nach dem neuen Abwicklungsgesetz systemrelevante Banken auch zukünftig verschont werden. Für den aufmerksamen Kunden heißt das, dass Gelder bei systemrelevanten Banken besser angelegt sind. Damit sorgt das Abwicklungsgesetz wieder für eine neue Marktverschiebung.