Zum 01. Juli 2013 tritt das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) in Kraft. Tierhalter müssen dann mit dem sogenannten “Hundeführerschein“ nachweisen, dass sie über ausreichende Kenntnisse in der Haltung ihres Tieres verfügen.
Bisher mussten Hundehalter den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz für ihr Tier nachweisen. Mit dem sogenannten Hundeführerschein wird zusätzlich ein Nachweis darüber gefordert, dass sie über ausreichende Kenntnisse in der Haltung ihres Tieres verfügen. Die Kosten für den Sachkundenachweis sollen sich nach Angaben des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport auf rund 200 Euro belaufen. Er kann beispielsweise bei behördlich anerkannten Hundeschulen erworben werden.
Ausgenommen von der neuen Regelung sind Hundehalter, die nachweisen können, dass sie in den letzten zehn Jahren vor Aufnahme der Hundehaltung mindestens zwei Jahre lang einen Hund ununterbrochen gehalten haben. Ein Nachweis hierfür ist beispielsweise der Hundesteuerbescheid. Ebenfalls befreit vom Sachkundenachweis sind Personen, die aufgrund beruflicher oder anderer besonderer Ausbildung als befähigt zum Halten von Hunden gelten, zum Beispiel Tierärzte, Halter von Blindenführhunden und Jäger.
Versicherungspflicht beachten
Das Niedersächsische Hundehaltergesetz schreibt bereits seit Inkrafttreten in 2011 eine Versicherungspflicht für jedes gehaltene Tier vor. Für Hunde, die älter sind als sechs Monate, hat der Halter eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese muss in einer Höhe von mindestens 500.000 Euro Versicherungsschutz für Personenschäden bieten, die der Hund verursacht. Für durch den Hund verursachte Sachschäden müssen laut Gesetz mindestens 250.000 Euro Versicherungssumme vereinbart sein. „Personenschäden, die das Tier verursacht, können hohe Schadenersatzforderungen zur Folge haben, beispielsweise, wenn ein Kind hierdurch invalide wird.
Hundehalter sollten beim Abschluss der vorgeschriebenen Tierhalter-Haftpflichtversicherung eine hohe Deckungssumme wählen“, rät Dr. Jan-Peter Horst, Leiter Produktmanagement Haftpflicht/Unfall/Sach bei der HDI Versicherung AG. Der Versicherer bietet daher die Tierhalter-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 15 Millionen Euro für die gesetzlich geforderten Schadenarten an. Aufgrund der in Niedersachsen geltenden Versicherungspflicht sollten Welpen für einen gewissen Zeitraum automatisch über die Tierhalter-Haftpflicht für das Muttertier mitversichert sein. „HDI bietet dies für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten ohne Zusatzbeitrag an“, so der HDI-Experte.