Swiss Life bietet einen neuen Tarif für die Absicherung von Berufsunfähigkeitsrisiken bei Auszubildenden und Studenten an. Können Schule, Ausbildung oder Studium aus gesundheitlichen Gründen nicht beendet werden, ist man mit BU 4U dennoch abgesichert. Der Tarif lässt sich zudem mit einer „care“-Option ergänzen. Wird der Versicherte während der Vertragslaufzeit pflegebedürftig, zahlt Swiss Life die Berufsunfähigkeitsrente lebenslang weiter. Damit geht der Versicherungsschutz – und auch der Beratungsansatz für den Vermittler – über das Vertragsende der Berufsunfähigkeitsversicherung hinaus.
Lebensbegleitendes BU-Konzept
Dazu Thomas A. Fornol, Chief Market Officer Insurance bei der deutschen Niederlassung von Swiss Life: „Der Begriff ‚lebensbegleitend‘ wird in der Assekuranz manchmal ein wenig überstrapaziert, doch bei unserer ‚BU 4U‘ trifft dieses Attribut absolut ins Schwarze. Unser Konzept bietet jungen Menschen in Ausbildung sogenannte ‚Umstufungsgarantien‘, die zu Prämienbesserstellungen führen, sobald bestimmte Ausbildungsabschnitte erfolgreich beendet wurden. Ein Auszubildender in einem Handwerksberuf, der sich beispielsweise nach Abschluss der Ausbildung für ein Ingenieurstudium entscheidet, kann um bis zu zwei Berufsgruppen günstiger eingestuft werden – obwohl unsere Auszubildendenbeiträge bereits zu den preisgünstigsten im Marktvergleich gehören." Die Nachversicherungsgarantien ermöglichen zudem die Verdopplung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung.
BU auch als Schul-, Ausbildungs- bzw. Studierunfähigkeit
„Angenommen, ein 15-jähriger Schüler wird im Urlaub schwer verletzt und kann anschließend weder das Abitur machen noch wie geplant studieren. Als Kunde von Swiss Life bekäme der Versicherte dann bis zu 1.000 Euro Berufsunfähigkeitsrente im Monat, da wir Berufsunfähigkeit großzügig definieren und darunter auch eine Schul-, Ausbildungs- bzw. Studierunfähigkeit verstehen“, erklärt Fornol. „Studenten können für diesen Fall übrigens eine Berufsunfähigkeitsrente bis zu 1.250 Euro versichern.“
Pflegebaustein „care“-Option
„Aus gutem Grund gehört die Absicherung des Erwerbseinkommens gegen das Berufsunfähigkeitsrisiko mittlerweile zum Pflichtprogramm einer guten Vorsorgeberatung“, findet Fornol. „Auch das Schadenpotenzial bei Pflegebedürftigkeit ist beträchtlich und hat je nach Dauer ein vergleichbares finanzielles Ausmaß wie bei einer Berufsunfähigkeit. Die Beratung zum Pflegefallrisiko sollte daher genauso zum Standardrepertoire eines Vermittlers gehören“, fordert Fornol. Wer bereits berufsunfähig ist, hat in der Regel keine weiteren Einnahmen, um zusätzlich Rücklagen für den Pflegefall zu bilden. „Deshalb haben wir unseren BU-Vorsorgeansatz um den Pflegebaustein ‚care‘-Option erweitert, der für junge Leute und Berufserfahrene gleichermaßen sinnvoll ist“, erklärt Fornol. „Wird die versicherte Person bis zum Ende der Versicherungsdauer der Berufsunfähigkeitsversicherung pflegebedürftig, geht die BU-Rente nahtlos in eine lebenslange Pflegerente über.“ So will Swiss Life junge Menschen an das Pflegethema heranführen und den Maklern und Vermittlern gleichzeitig den Weg für die Beratung hinsichtlich einer vollwertigen Pflegeabsicherung ebnen.