In der Baubranche werden überdurchschnittlich hohe Zahlungsausfälle verzeichnet. Mit Modula Bau bietet der Versicherer Atradius nun eine Forderungsausfallversicherung speziell für das Baugewerbe an. Die Versicherung berücksichtigt die Vereinbarung von Bauabnahmen und auch Forderungen gegenüber Privatpersonen können eingeschlossen werden.
Kaum eine Branche ist so witterungsabhängig wie das Baugewerbe. Auf einen äußerst harten und langen Winter folgten im Mai dieses Jahres die extremen Niederschläge in weiten Teilen Deutschlands, die vielerorts zu massiven Hochwasser und Überschwemmungen führten. Bei vielen Bauprojekten kam es entsprechend aufgrund von Baustopps zu erheblichen Verzögerungen. Auch ohne Wetterkapriolen liegt zwischen Auftragsabschluss und Fertigstellung des Bauprojekts oft ein langer Zeitraum. Abgerechnet wird in der Regel nach mehreren Wochen oder Monaten mit Abschlagszahlungen während der Projektlaufzeit, wobei die gewährten Zahlungsfristen häufig deutlich überzogen werden.
Auch wenn das Baugewerbe in den letzten zwei Jahren eine positive Entwicklung mit rückläufigen Insolvenzzahlen verzeichnete, ist die Ausfallquote weiterhin überdurchschnittlich hoch.
Hier setzt die Forderungsausfallversicherung „Modula Bau“ des Kreditversicherers Atradius an, die auch mit Blick auf die Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) auf Besonderheiten der Baubranche eingeht. Die Versicherung richtet sich an mittelständische Unternehmen und sichert nicht nur deren Forderungen gegenüber Geschäftskunden ab, sondern bietet auch die Möglichkeit, Forderungen gegenüber Privatkunden einzuschließen.
Die „Modula Bau“ berücksichtigt die Tatsache, dass sich der Baubeginn beispielsweise durch das Warten auf erforderliche Genehmigungen verzögern kann. Der Versicherungsschutz beginnt daher nicht zwangsläufig mit dem Auftragsabschluss, sondern tritt bei Verzögerungen erst mit Aufnahme der zur Vertragsausführung notwendigen Arbeiten in Kraft.
Weit verbreitet in der Baubranche sind zudem Abnahmen von Werkleistungen. Ist dies vereinbart, werden Forderungen erst durch die Abnahme fällig. Dem trägt die Forderungsausfallversicherung „Modula Bau“ Rechnung, indem die Rechnungsstellung im Falle einer vorgesehenen Abnahme nicht wie bislang mit Fertigstellung der Werkleistung erfolgen muss, sondern an die darauf folgende Abnahme gekoppelt werden kann.
„Gerade in der Baubranche beobachten wir, dass Forderungen immer wieder zu spät beglichen werden oder auch komplett ausfallen“, berichtet Atradius Deutschland Country Director Dr. Thomas Götting. „Mit der Modula Bau bieten wir Unternehmen des Baugewerbes den passenden Schutz, damit sich die Unternehmen auf profitable Geschäfte konzentrieren können. Kommt es dennoch zur Zahlungsunfähigkeit eines Abnehmers, entschädigen wir bei Forderungsausfall.“