Privathaftpflichtversicherung - Bei der Mitfahrgelegenheit richtig versichert

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Privathaftpflichtversicherung - Mitfahrgelegenheiten, Fahrgemeinschaften und Carsharing wird immer beliebter. Grund dafür sind die hohen Benzinpreise. Entsprechende Angebote gibt es mittlerweile reichlich am Markt. Viele sind kostenlos. Welche Absicherung haben Mitfahrer bei Unfällen oder einem Kratzer.

Bis dato konnten sowohl Anbieter, als auch Interessenten kostenlos inserieren. Dass das System des Mitfahrens auch eine Geschäftsidee ist und damit auch wirtschaftliche Interessen verbunden sind, zeigte vor kurzem Platzhirsch Mitfahrgelegenheit.de. Als erster Anbieter führte das Unternehmen Gebühren für eine Vermittlung von Angeboten ein. Wirtschaftlich ist dieser Schritt absolut nachzuvollziehen. Denn mittlerweile ist das Unternehmen gewachsen und muss neben Server- und Betriebskosten auch Arbeitsplätze finanzieren. Das dieses System auf Dauer kostenlos bleiben kann, war von vornherein illusorisch. Deshalb werden auch andere Anbieter diesem Schritt folgen.

Dennoch macht auch hier eine Fahrgemeinschaft nicht nur wegen der gesparten Benzinkosten Sinn. Das gilt speziell für Arbeitnehmer. Denn auch Mitfahrer können die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) in Anspruch nehmen. So erhalten Fahrer und Mitfahrer jeweils 30 Cent für jeden Entfernungskilometer. Dabei zählt die kürzeste und verkehrsgünstigste Strecke. Etwaige Umwege werden nicht berechnet. Die Pendlerpauschale ist aber auf einen Gesamtbetrag von 4.500 Euro pro Jahr begrenzt. Darüber hinaus gehende Werte müssen beim Finanzamt mit Belegen für ein eigenes Auto nachgewiesen werden.

Privathaftpflichtversicherung & Co.

Für Mitfahrer dringend erforderlich ist eine Privathaftpflichtversicherung. Während der Fahrer über die Kfz-Haftpflichtversicherung bei Schäden an Fremdfahrzeugen oder anderen Dingen versichert ist, muss hier der Mitfahrer voll haften. Nämlich dann, wenn er Schäden am Fahrzeug des Fahrers macht. Wie zum Beispiel, wenn beim Öffnen der Tür das Auto beschädigt wird oder ein Brandloch durch eine Zigarette entstanden ist. Ebenso müssen Mitfahrer zahlen, wenn ein Schaden an einem anderen Wagen verursacht wurde. So kann zum Beispiel beim unachtsamen Türöffnen ein Kratzer bei einem anderen Auto entstehen. Bevor ein Angebot einer Mitfahrgelegenheit genutzt wird, sollte daher der Versicherungsschutz überprüft werden. Hat man noch keine Privathaftpflicht, sollte diese schnellstmöglich beim Makler abgeschlossen werden.

Bei einem Unfall sind dafür alle Insassen des Autos abgesichert. Das gewährleistet die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Der Versicherer zahlt bei einem Unfall alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur jeweils vereinbarten Deckungssumme. Selbst wenn der Fahrzeugführer den Unfall mutwillig verursacht hat, bekommen Mitfahrer Schadensersatz und Schmerzensgeld. Lediglich der Fahrer geht dann leer aus.