A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z |
Spezielle Art der Haftpflichtversicherung auf Grundlage Allgemeiner Haftpflichtbedingungen und besonderer Klauseln.
Zu den Pflichten des Bauherren gehört:
* ordnungsgemäße, regelmäßige Absicherung der Baustelle, sodass Stürze und andere Verletzungen vermieden werden.
Delegiert der Bauherr diese Pflichten an einen Bauleiter oder ein Bauunternehmen, verbleibt eine Haftung für die Überwachung des Bauleiters (Bauunternehmens) bei ihm.
In der Privathaftpflichtversicherung und in der Betriebshaftpflichtversicherung ist das Bauherrenrisiko im Rahmen der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung enthalten, bei den meisten Versicherern jedoch auf eine bestimmte Bausumme beschränkt.