A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z |
Versicherungsschutz besteht in Abhängigkeit von der vertraglich vereinbarten Bausumme. Übersteigen die Baukosten diese festgelegte Summe in der Privathaftpflichtversicherung, so entfällt die Mitversicherung. Es ist ein separater Bauherren-Haftpflichtvertrag abzuschließen.
Das Bauherrenrisiko für Neu- und Umbauten sollte in einer privaten Haftpflichtversicherung für alle selbstgenutzten Objekte bzw. zugehörigen Immobilien auf dem versicherten Grundstück abgesichert sein.