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Seit 2004 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen generell keine Kosten für Brillen oder Sehhilfen.
Einzige Ausnahme:
Schwer sehbehinderte Menschen und Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können weiter mit Leistungen der GKV rechnen.
Private Krankenversicherung
Wie bei allen Hilfsmitteln gibt es auch bei Brillen (Brillengestellen, -gläsern, Kontaktlinsen) z.T. erhebliche Unterschiede bei der Erstattung durch die private Krankenversicherung.
Begrenzungen der Erstattung können z.B. die Summe oder Stückzahlen betreffen.
Die Erstattung von Kontaktlinsen erfolgt bei den meisten Anbietern nur bei medizinischer Notwendigkeit.
siehe:
Hilfsmittel