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Seit 1965 ist jeder Halter eines inländischen Kraftfahrzeugs zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für sich, den Eigentümer und den berechtigten Fahrer verpflichtet.
Die Versicherungsprämie für die Haftpflichtversicherung von Kraftfahrzeugen richtet sich grundsätzlich nach der Typklasse für die KFZ-Haftpflichtversicherung, die die Schadenhäufigkeit des Fahrzeugtyps wiedergibt, und den Tarifbestimmungen des Versicherungsunternehmens. Seit 1995 bieten die Versicherungsunternehmen sehr unterschiedliche Tarife an (z.B. Garagentarif oder Frauentarif); Bedarfsanalyse und ausführliche Beratung gewannen so an Bedeutung.