Üblicherweise gibt es zwei Varianten des Leistungsbeginns bei einer Berufsunfähigkeit: ab dem ersten oder ab dem siebten Monat.
Die Wahl der Option "Leistungsbeginn soll der erste Monat sein" führt in der Regel zu höheren Beiträgen.
siehe:Berufsunfähigkeitsversicherung