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Karenzzeit

Der Leistungsbeginn der SBU/BUZ kann bei einigen Anbietern durch Karenzzeiten aufgeschoben werden. Somit wird die Rente beispielsweise erst 6, 12, 18 oder 24 Monate nach Beginn der Berufsunfähigkeit geleistet.

Durch die Karenzzeit ergibt sich eine Beitragsersparnis.

Der Versicherungsnehmer sollte diese Option nur dann wählen, wenn er über ausreichende Mittel verfügt, um in der Anfangsphase seiner Berufsunfähigkeit allen finanziellen Verpflichtungen (Miete, Lebensunterhalt, Kredit- oder Leasingraten usw.) nachkommen zu können.

Beitragsbefreiung Pflegetagegeld
Diplompsychologe
Karenzzeit im Leistungsfall Schwere Krankheiten
Krankentagegeld
Ratenausfall
krankheitsbedingter Verdienstausfall

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