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Medizinische Hilfsmittel

Erstattet werden die Kosten für Medizinische Hilfsmittel bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Diese müssen unfallbedingt ärztlich verordnet sein, z.B. Gehhilfen, Rollstuhl, Prothesen.
Die Beantragung zur Kostenübernahme / Erstattung muss innerhalb eines bestimmten Zeitraumes erfolgen.
Einige Gesellschaften übernehmen die Kosten erst, wenn die versicherte Person zum Unfallzeitpunkt ein bestimmtes Alter überschritten hat.

Brillen
Hilfsmittel (PKV)
Pflegeleistung

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