Bei der Allgemeinen Haftpflichtversicherung wird zwischen verschiedenen Schadensfällen unterschieden: Personen-, Sach- oder Vermögensschaden.
Im Sinne der Haftpflichtversicherung handelt es sich bei Substanzschädigung oder der Vernichtung von Sachen um Sachschäden.
Das Abhandenkommen von Sachen wird in der Haftpflichtversicherung als Vermögensschaden betrachtet.