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Kann ein Schuldner durch sein Verschulden weder termingerecht, noch zum Zeitpunkt einer vom Gläubiger gesetzten Nachfrist zahlen, gerät er in Verzug. Dies kann zum Vertragsrücktritt durch den Versicherer führen, d.h. der Versicherungsnehmer verliert seinen Versicherungsschutz.
Abgeschafft wurde im Zuge der VVG-Reform (2008) die Regelung, wonach es als Rücktritt galt, wenn der Versicherer die fällige Erstprämie nicht innerhalb von drei Monaten gerichtlich geltend machte.