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Zahlungsverzug

Kann ein Schuldner durch sein Verschulden weder termingerecht, noch zum Zeitpunkt einer vom Gläubiger gesetzten Nachfrist zahlen, gerät er in Verzug. Dies kann zum Vertragsrücktritt durch den Versicherer führen, d.h. der Versicherungsnehmer verliert seinen Versicherungsschutz.

Seit der VVG-Reform (2008) kann der Versicherer nicht mehr vom Vertrag zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung der Erstprämie nicht zu verschulden hat.

Abgeschafft wurde im Zuge der VVG-Reform (2008) die Regelung, wonach es als Rücktritt galt, wenn der Versicherer die fällige Erstprämie nicht innerhalb von drei Monaten gerichtlich geltend machte.

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