Bert Rürup tadelt in einem Interview die Rentenpläne der Bundesregierung. Den Vorschlag von Olaf Scholz, das Rentenniveau bis 2040 bei 48 Prozent festzuschreiben, rüffelt der Ökonom als „kaum zu finanzierender Vorstoß“. Stattdessen soll das Rentenalter angehoben und an die steigende Lebenserwartung der Deutschen angepasst werden, fordert Rürup.
Bert Rürup hält die jetzigen Rentenpläne der Bundesregierung für "nicht finanzierbar". Sein Gegenvorschlag: Das Renteneintrittsalter müsse weiter angehoben werden, sagt er in einem Interview mit der "Rheinischen Post". Auch für einen Ausbau der Betriebsrente sowie eine Lockerung des Äquivalenzprinzips in der gesetzlichen Rentenversicherung spricht sich der Ökonom aus.
Rürup ist ehemaliger Vorsitzender der „Wirtschaftsweisen“ und Namensgeber der sogenannten „Rürup-Kommission“ – die wesentlich die Reformen der Agenda 2010 mit angestoßen hat. Kritik brachte ihm seine Nähe zur Finanz- und Versicherungswirtschaft ein. So war der SPD-Politiker unter anderem Chefökonom des umstrittenen Finanzvertriebs AWD von Carsten Maschmeyer und gründete mit diesem gemeinsam die MaschmeyerRürup AG, um Staaten in Sachen privater Alterssicherung zu beraten.
Vorwurf: Die große Koalition erkaufe sich Zeit, um nichts zu tun
Die große Koalition erkaufe sich mit ihren Plänen Zeit, um nichts zu tun ... so bewertet Bert Rürup die Ankündigung der derzeitigen Rentenkommission, Ergebnisse erst im März 2020 vorzustellen und somit kurz vor Ende der jetzigen Legislaturperiode. Besagte Rentenkommission soll Reformvorschläge ausarbeiten, wie die gesetzliche Rente dauerhaft zukunftsfest gemacht werden könne. Die Politik aber müsse sich „ehrlich machen“ und endlich sagen, dass es mit der gesetzlichen Rente nicht möglich ist, den durch die Arbeitseinkommen gewohnten Lebensstandard der letzten Erwerbsjahre zu sichern.
Zum Teil überholt ist aus Sicht des Experten das Äquivalenzprinzip der Rentenkasse, welches von einer Gleichheit von eingezahlten Beitrags- und ausgezahlten Rentenleistungen ausgeht. Wer mehr eingezahlt hat, erhält nach diesem Prinzip auch mehr. Rürup kritisiert den dahinter stehenden Gedanken der Statussicherung – und verweist auf andere Staaten als Vorbild.
Armutsvermeidung statt Statussicherung
"In der übergroßen Mehrzahl der 36 OECD-Staaten werden die Renten nicht nach dem Äquivalenzprinzip festgelegt. Dort sind die staatlichen Rentenleistungen für Geringverdiener höher als für Normal- und Hochverdiener", sagt der 74jährige. Armutsvermeidung stehe demnach im Fokus staatlicher Rentenzahlungen anderer Staaten. In Deutschland überwiege das Motiv, den Status des Ruheständlers abzusichern.
Ein solches Rentensystem sei aber für einen postindustriellen Arbeitsmarkt nicht mehr zeitgemäß, gibt Rürup zu bedenken. Hätte es doch, als 1957 das Äquivalenzprinzip eingeführt wurde, weniger Lohnunterschiede gegeben als heutzutage. Jedoch: In Zeiten durchbrochener Erwerbsbiographien mit dauerhaft unfreiwilligen Teilzeitbeschäftigungen und mit prekären Jobs für viele „Solo-Selbstständige“ müsse das Äquivalenzprinzip ein Stück weit gelockert werden, um das Rentensystem veränderten Bedingungen anzupassen.
Rürups Position erinnert an Forderungen, die der Leiter des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, zuletzt in einem Artikel der Zeit vorbrachte. Auch Fratzscher argumentierte, die Rente müsse stärker Geringverdienern zugute kommen - auch deshalb, weil sie eine geringere Lebenserwartung als Gutverdiener hätten, folglich weniger lang Renten beziehen. Nur benennt nun Rürup deutlicher seine Sicht einer einschränkenden Funktion staatlicher Renten als armutsvermeidende Leistung.
Rürup kritisiert Medien - und Versicherer
Aus Rürups Sicht wäre es in der Vergangenheit notwendig gewesen, eine kapitalgedeckte Ergänzungsversorgung „zumindest ein Stück weit zur Pflicht zu machen“. So gäbe es in vielen Industrieländern, die mit Deutschland vergleichbar seien, eine Mischung aus umlagefinanzierten staatlichen Renten und kapitalgedeckten Zusatzrenten, „vorzugsweise“ die obligatorische betriebliche Altersvorsorge.
Doch auch die private Rentenvorsorge kann sich Rürup als Pflicht vorstellen. Er kritisiert, sein Parteikollege Walter Riester hätte tatsächlich einen solchen „Zwang zum Alterssparen“ für die staatlich geförderte Riester-Rente vorgesehen. Die damalige Bundesregierung aber wäre vor dem „massiven Widerstand der Versicherungswirtschaft und weiten Teile der Presse“ eingeknickt.
Für das heutige Vorgehen empfiehlt der Rentenexperte: er würde weniger auf eine staatlich verordnete Pflicht setzen und mehr darauf, dass Tarifparteien Betriebsrenten zu quasiobligatorischen Bestandteilen von Tarifverträgen machen. Mit anderen Worten: Kein Tarifvertrag sollte ohne Betriebsrenten-Klausel auskommen.
Mit Blick auf Betriebsrenten lobt er das 2017 von der früheren Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) in die Wege geleitete Betriebsrentenstärkungsgesetz, wonach sich Tarifpartner auf eine betriebliche Altersvorsorge verständigen können - wenn auch freiwillig (der Versicherungsbote berichtete). Gerade die Abschaffung der Renditegarantien für neue Betriebsrenten hätte eine Betriebsrente auch in kleineren und mittleren Unternehmen möglich gemacht.
Empfohlen: „Eine weitere Anhebung des Rentenalters in kleinen Schritten“
Auch das Rentenalter in der gesetzlichen Rentenversicherung will Rürup anheben. Er empfiehlt eine „weitere Anhebung des Rentenalters in kleinen Schritten". Denn in den Jahren 2025 bis 2045 würde die Erwerbsbevölkerung deutlich zurückgehen, wodurch das Wirtschaftswachstum ausgebremst werde. Zugleich steige die Zahl der Rentner kräftig an. Deswegen hält er auch den Vorschlag von Bundesfinanzminister Scholz, das Rentenniveau bis 2040 bei 48 Prozent festzuschreiben, für einen „kaum zu finanzierenden Vorstoß“ (siehe den Bericht des Versicherungsboten zu den wichtigsten Vorschlägen zur Rentenreform).
Würde man, wie geplant, zugleich den Beitrag zur Rentenversicherung bei maximal 20 Prozent festsetzen, müssten viel mehr Steuergelder in die Rentenversicherung fließen. Damit aber, so Rürup in dem Interview, verabschiede man sich letztendlich von der beitragsfinanzierten Rente.