Der Verbraucherzentrale Bundesverband lässt in einem aktuellen Positionspapier an Restschuldversicherungen kein gutes Haar. Diese Verträge würden vor allem den Banken nutzen, nicht aber den Verbrauchern: überteuert und lückenhaft sei der Schutz. Das liege auch an horrend hohen Provisionen von bis zu 70 Prozent.
Mit einem aktuellen Positionspapier schießt der Verbraucherzentrale Bundesverband scharf gegen die Restschuldversicherung. Vor allem die Vertriebspraxis stößt den Verbraucherschützern sauer auf. Denn eigentlich sollten diese Verträge die Aufgabe haben, Bank-Kunden bei der Rückzahlung eines Kredites oder des Hausbaus abzusichern. Eine Restschuld-Police übernimmt die Kreditzahlungen, wenn der Hauptverdiener erwerbsunfähig wird, seine Arbeit verliert oder gar stirbt.
So zumindest auf dem Papier. Doch nach Ansicht des vzbv können diese Verträge die ihnen zugedachte Funktion kaum erfüllen. Und das liegt daran, dass die Falschen von den Policen profitieren: fast ausschließlich der Vertrieb, die große Teile der Beiträge als Provision einbehält.
„Provisionen können mehr als die Hälfte der Versicherungsprämie ausmachen und setzen damit einen Fehlanreiz, Restschuldversicherungen an den Bedürfnissen der Verbraucher vorbei zu verkaufen“, schreibt der vzbv. Das bittere Fazit: „Für Banken ist das ein gutes, für Verbraucher jedoch ein nachteiliges Geschäft.“
Bis zu 70 Prozent Provision
Der Verbraucherverband wiederholt in seinem Positionspapier Kritikpunkte, die zuvor schon an anderer Stelle vorgebracht worden waren. So seien die Provisionen sehr hoch - und das nicht nur in Ausnahmefällen.
„Nach der Marktuntersuchung zu Restschuldversicherungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus dem Jahr 2017 erhielten zwölf Kreditinstitute exakt 50 Prozent der Versicherungsprämie als Provisionshöchstsatz, zwölf Kreditinstitute weniger als 50 Prozent und sieben Kreditinstitute mehr als 50 Prozent der Versicherungsprämie“, schreibt der vzbv.
Was das bedeutet, rechnet der vzbv an einem konkreten Beispiel vor. So erhöhe eine Provision von 70 Prozent die Risikoprämie vor Versicherungssteuern bei einer Laufzeit von vier Jahren von 500 Euro auf eine Gesamtprämie von fast 1.700 Euro. Mit anderen Worten: Den Großteil der Versicherungsprämie zahlt der Verbraucher nicht, um seinen Kredit abzusichern. Sondern, um die Bank zu bezahlen, die den Vertrag vermittelt hat.
2,5 Millionen Policen
Der vzbv verweist auf die hohe Bedeutung, die diese Verträge haben. Sie machen gut ein Achtel des gesamten Leben-Neugeschäftes aus, so gehe aus einer Marktanalyse des Versicherungsjournals hervor. Der Bestand der Restschuldversicherungen lag 2017 bei knapp 2,5 Millionen Verträgen, die durchschnittliche Versicherungssumme bei fast 10.000 Euro. Der Erfolg resultiert auch aus dem Geschäftsgebaren der Banken:
Die Geldhäuser müssen die Verträge nicht separat von einem Kredit anbieten. Entscheidet sich der Kunde für einen solchen Kredit, so schließe er die Restschuld-Policen oft durch simples Ankreuzen eines Kästchens im Kreditvertrag ab. Mit anderen Worten: Er merkt mitunter gar nicht, dass er mit seinem geborgten Geld auch eine Versicherung obendrauf bekommt.
Oft suggeriere die Bank auch auf aggressive Weise, dass eine solcher Restschuld-Vertrag verpflichtend sei, um überhaupt einen Kredit zu bekommen. Die Kreditnehmer haben dabei keine Auswahl: Sie müssen in der Regel auf den Exklusivpartner der Bank zurückgreifen. Es gebe kaum Wettbewerb und keinen Preisvergleich im Restschuld-Geschäft, moniert der vzbv.
Leistungen lückenhaft
Auch bei den Leistungen und Ausschlüssen haben die Verträge laut vzbv erhebliche Defizite und Lücken. So sei der Schutz bei Vorerkrankungen in der Regel erheblich eingeschränkt. Bei der Absicherung von Arbeitslosigkeit werden psychische Erkrankungen teils ebenfalls ausgeschlossen. Dies resultiere daraus, dass die Versicherer keine Risikoprüfung vornehmen würden.
Hinzu gesellen sich intransparente Vertragsverhältnisse, die es dem Kunden erschweren, Ansprüche gegenüber dem produktgebenden Versicherer durchzusetzen. Die Verträge sei als Gruppenversicherungen gestaltet, denen der Versicherte lediglich als versicherte Person beitrete. Sie werden in diesem Sinne nicht Vertragspartner des Versicherers und haben nur eingeschränkte Rechte, argumentiert der vzbv.
Provisionsdeckel gefordert
Zwar sind bereits mit dem IDD-Umsetzungsgesetz Verbesserungen bei Restschuld-Policen wirksam geworden, erkennt auch der Dachverband der Verbraucherzentralen an. Diese würden aber nicht ausreichen. Deshalb präsentiert der Verband ein ganzes Bündel an Reformvorschlägen, um Fehlanreize beim Vertrieb der Verträge abzuschaffen:
- Provisionen runter: Die Provision bei Restschuld-Verträgen soll bei 2,5 Prozent der zu zahlenden Versicherungsprämie gedeckelt werden. Das verhindere einen Fehlanreiz, dass die Verträge allein aufgrund der hohen Vergütung dem Kunden aufgeschwatzt werde - entgegen seinen Bedarf.
- Verkauf von Kredit und Restschuld-Police zeitlich entkoppeln: Der Verkauf von Kredit und Versicherung soll nach Ansicht des vzbv zeitlich entkoppelt werden. Das würde einerseits erschweren, dass Restschuld-Versicherungen im Kleingedruckten von Kreditverträgen versteckt werden. Auch würde das einen Widerruf der Restschuld-Police vereinfachen, weil bei einem solchen Widerruf nur die Zahlungspflicht gegenüber dem Versicherer entfallen würde. Bisher sind die Banken Vertragspartner - und verlangen unter anderem eine Vorfälligkeits-Entschädigung für gekündigte Restschuld-Policen, da die Leistung eben an den Kredit gekoppelt bewertet wird.
- Prämie nicht per Einmalbetrag, sondern gegen laufenden Betrag erheben: Finanzielle Nachteile können dem Kunden entstehen, weil die Banken Restschuld-Verträge in der Regel per kreditfinanzierten Einmalbetrag vermitteln. Den Kredit hierfür lassen sich die Geldhäuser erneut mit Zinsen vergüten, wodurch dem Kunden zusätzliche Kosten entstehen. Das soll künftig verhindert werden und die Beiträge gegen laufenden Beitrag erhoben.
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produktergänzenden Vertrieb strenger regulieren: Der produktergänzende Vertrieb von Versicherungsprodukten ist äußerst rudimentär reguliert, kritisiert der Verbraucherzentrale-Verband. "Die betreffenden Vermittler sind entweder per se vom Anwendungsbereich der Regulierung ausgenommen oder können sich auf Antrag befreien lassen. Dementsprechend gibt es in der Regel weder Vorgaben an die Mindestqualifikation oder gewerberechtliche Zuverlässigkeit noch an die Beratungsqualität", schreibt der vzbv.
Bei der Vermittlung von Restschuldversicherungen, deren Jahresprämie einen Betrag von 500 Euro nicht übersteigt, würden diese Vermittler erlaubnisfrei gestellt. Hier sollen die Vermittler alle erforderlichen Qualifikationen und Haftungen nachweisen müssen, die auch für "herkömmliche" Versicherungsvermittler gelten.