Zwar sind bereits mit dem IDD-Umsetzungsgesetz Verbesserungen bei Restschuld-Policen wirksam geworden, erkennt auch der Dachverband der Verbraucherzentralen an. Diese würden aber nicht ausreichen. Deshalb präsentiert der Verband ein ganzes Bündel an Reformvorschlägen, um Fehlanreize beim Vertrieb der Verträge abzuschaffen:
- Provisionen runter: Die Provision bei Restschuld-Verträgen soll bei 2,5 Prozent der zu zahlenden Versicherungsprämie gedeckelt werden. Das verhindere einen Fehlanreiz, dass die Verträge allein aufgrund der hohen Vergütung dem Kunden aufgeschwatzt werde - entgegen seinen Bedarf.
- Verkauf von Kredit und Restschuld-Police zeitlich entkoppeln: Der Verkauf von Kredit und Versicherung soll nach Ansicht des vzbv zeitlich entkoppelt werden. Das würde einerseits erschweren, dass Restschuld-Versicherungen im Kleingedruckten von Kreditverträgen versteckt werden. Auch würde das einen Widerruf der Restschuld-Police vereinfachen, weil bei einem solchen Widerruf nur die Zahlungspflicht gegenüber dem Versicherer entfallen würde. Bisher sind die Banken Vertragspartner - und verlangen unter anderem eine Vorfälligkeits-Entschädigung für gekündigte Restschuld-Policen, da die Leistung eben an den Kredit gekoppelt bewertet wird.
- Prämie nicht per Einmalbetrag, sondern gegen laufenden Betrag erheben: Finanzielle Nachteile können dem Kunden entstehen, weil die Banken Restschuld-Verträge in der Regel per kreditfinanzierten Einmalbetrag vermitteln. Den Kredit hierfür lassen sich die Geldhäuser erneut mit Zinsen vergüten, wodurch dem Kunden zusätzliche Kosten entstehen. Das soll künftig verhindert werden und die Beiträge gegen laufenden Beitrag erhoben.
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produktergänzenden Vertrieb strenger regulieren: Der produktergänzende Vertrieb von Versicherungsprodukten ist äußerst rudimentär reguliert, kritisiert der Verbraucherzentrale-Verband. "Die betreffenden Vermittler sind entweder per se vom Anwendungsbereich der Regulierung ausgenommen oder können sich auf Antrag befreien lassen. Dementsprechend gibt es in der Regel weder Vorgaben an die Mindestqualifikation oder gewerberechtliche Zuverlässigkeit noch an die Beratungsqualität", schreibt der vzbv.
Bei der Vermittlung von Restschuldversicherungen, deren Jahresprämie einen Betrag von 500 Euro nicht übersteigt, würden diese Vermittler erlaubnisfrei gestellt. Hier sollen die Vermittler alle erforderlichen Qualifikationen und Haftungen nachweisen müssen, die auch für "herkömmliche" Versicherungsvermittler gelten.