Ein weiterer Vorschlag aus dem Referentenentwurf könnte das Comeback der Einmalprovision begünstigen. Die laufenden Vergütungen sollen von den Versicherern abgezinst werden dürfen, um die Gesamtabschlussprovision bei Vertragsbeginn zu ermitteln. Hierfür werde ein variabler Zinssatz vorgeschlagen, berichtet Beenken, der von der Deutschen Bundesbank monatlich ermittelt werde. Er orientiert sich am Zehnjahresschnitt von Zinsen mit 15 Jahren Restlaufzeit, die nach § 253 Absatz 2 Satz 2 des Handelsgesetzbuches (HGB) errechnet werden. Für das Abzinsen "ist jeweils der für das Ende des letzten Kalenderjahres vor Abschluss des vermittelten Vertrages veröffentlichte Zinssatz zu verwenden", heißt es im Papier des Bundesfinanzministeriums.
Wenn Versicherer davon Gebrauch machen wollen, wirke sich das aber auch auf die Höhe der erlaubten Provision aus, gibt Beenken zu bedenken. Zunächst einmal müssen die Versicherer jedes Jahr prüfen, wie sich der Marktzins verändert hat und ob sich dadurch die Gesamt-Abschlussprovision in Relation zur Beitragssumme eines Vertrages ändere. Und unter Umständen müsse dann die Provision mit den Vermittlern jedes Jahr neu verhandelt werden. Mit anderen Worten: Es entsteht ein gewaltiger bürokratischer Mehraufwand, wenn das Verfahren der Anpassung nicht weitestgehend digitalisiert und automatisiert werden kann. Damit auch Mehrkosten für die Kundin und den Kunden.
Im Niedrigzins-Umfeld kann das Prozedere des Abzinsens aber die Höhe der erlaubten Provision weiter einschränken. Je niedriger der Abzinssatz, desto höher wäre der aktuelle Barwert der laufenden Vergütung, gibt Beenken zu bedenken. Der Provisionsdeckel wäre damit von Jahr zu Jahr schneller erreicht, wenn die Zinsen weiter sinken. Damit dürfte den Vermittlern auch weniger ausgezahlt werden.
Wo sind die Grenzen für Honorare?
Ärgerlich sei darüber hinaus, dass es für Honorare keinen Deckel gebe. Diese werden vom Verbraucherschutz bevorzugt und sollen gefördert werden. "80 Promille ohne Stornohaftung - das hatten wir alles schon mal", schreibt Beenken.
Ein Beispiel nennt der Fachmann zwar nicht. Wie auch Honorarberatung für intransparente Geschäfte genutzt werden kann, zeigte aber vor zwei Jahren der Fall eines Cottbusser Versicherungsbüros, das Netto-Altersvorsorgeverträge der Barmenia vertrieben hat. Der Berater vereinbarte mit dem Kunden eine extra "Ratenzahlungsvereinbarung" als zusätzlichen Vertrag, mit der die Beraterkosten in Raten abgestottert werden sollten. Die vermeintlichen Kosten: 60 Promille. Zu zahlen auch, wenn der Kunde vorzeitig kündigt (der Versicherungsbote berichtete).