Wir haben bereits gesehen, dass Insolvenzen im Maklermarkt selten sind und typischerweise aufgrund von Rückforderungen von Abschlussprovisionen entstehen. Was passiert also, wenn Sie Ihren Bestand ausgerechnet bei einem Makler verrenten, der auf diese Weise zahlungsunfähig wird?
Zunächst einmal ändert sich wenig, da sämtliche Verträge auch bei Insolvenz ihre Gültigkeit behalten. Ziel des Insolvenzverwalters ist es zudem immer, das Unternehmen unter Bedienung der Gläubigerschulden weiterzuführen. Wie wir schon gesehen haben, ist dies im Fall eines Maklerunternehmens relativ einfach zu erreichen: das eigentliche operative Geschäft kann ja in aller Regel profitabel betrieben werden. Der Insolvenzverwalter muss jedoch Lösungen für einen Schuldenschnitt mit den Gläubigern erarbeiten und „toxische“, in der Regel abschlussprovisionsbasierte Geschäftsmodelle vom profitablen Kerngeschäft abtrennen.
Eine Liquidierung der Rentenverträge und der dahinterstehenden Bestände durch den Insolvenzverwalter ist vor diesem Hintergrund nahezu ausgeschlossen, da das bei der Sanierung des Unternehmens nicht hilft. Alle gängigen Rentenmodelle sehen vor, dass nur tatsächlich eingenommene Courtagen als Rente weitergeleitet werden. Damit ist es also auch prinzipiell möglich, durch Kostensenkungsmaßnahmen diesen Geschäftsbereich profitabel zu betreiben. Entweder wird der zugekaufte Bestand nach Bereinigung der Schulden weiter durch das Unternehmen selbst betreut oder der Insolvenzverwalter verkauft ihn an ein anderes Maklerunternehmen, um die Gläubigerschulden zu bedienen. Der neue Bestandseigentümer übernimmt in einem solchen Szenario alle Rechten und Pflichten—und der verkaufende Makler erhält seine Rente in Zukunft von einem anderen Anbieter.
Das eigentliche Risiko liegt in der schlechten Betreuung
Die gute Nachricht ist also folgende: Maklerinsolvenzen sind selten und führen nicht notwendigerweise zum Verlust der Rente. Eine Minimierung des Insolvenzrisikos empfiehlt sich jedoch auch aus einem anderen Grund: Sie müssen nämlich in einem solchen Szenario damit rechnen, dass Ihre Kunden eine Zeitlang wenig bis gar nicht betreut werden und es zu entsprechendem Bestandsabrieb kommt. Dies droht aber unabhängig vom Insolvenzrisiko auch bei vielen anderen Bestandskäufern, insbesondere solchen die selbst keine Makler sind. Hier sollten Sie sehr genau hinschauen. Aber das ist ein Thema für ein anderes Mal.
Über den Autor: Philipp Kanschik ist Bereichsleiter für das digitale Maklergeschäft und Nachfolgelösungen bei Policen Direkt. Einerseits ist er promovierter Philosoph, Weltreisender und Gitarrist und andererseits Experte für technologiebasierte Online-Versicherungs-Plattformen sowie Maklerbestandsübernahmen. So wirft er einen ganz eigenen Blick auf die digitalen Herausforderungen der Versicherungsbranche.