In den letzten Monaten sind die Riester-Anbieter wiederholt wegen der vermeintlichen Intransparenz ihrer Produkte in die Kritik geraten. Für Empörung sorgte, dass einige Versicherer ihren Kunden doppelte Vertriebs- und Abschlusskosten berechnen. Demnach verlangen viele Versicherer erneut diese Kosten, wenn Sparer zulagenbedingt ihren Eigenbeitrag senken oder wieder heraufsetzen, wie eine Stichprobe der Marktwächter Finanzen ergab (der Versicherungsbote berichtete).
Betroffen von diesen doppelten Kosten sind vor allem Eltern. Der Hintergrund: Wird ein Kind geboren, so wird die Kinderzulage, die der Staat gewährt, auch auf den Mindestbeitrag angerechnet, der für den vollen Erhalt der Riester-Förderung notwendig ist. Nach Geburt eines Kindes zahlen die Eltern also weniger in ihren Altersvorsorge-Vertrag ein und setzen die Prämien wieder rauf, wenn sie keinen Anspruch auf die Zulage mehr haben. Vier von zehn Riester-Anbietern werten die Anpassung der Beiträge derart, als würde die Kundin bzw. der Kunde einen neuen Vertrag abschließen: und bittet erneut zur Kasse.
Auch Effektivkosten in der Kritik
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte zuvor bereits die hohen Effektivkosten vieler Versicherer kritisiert. Die Effektivkosten geben an, um wie viele Prozentpunkte die Kosten eines Vertrags die Rendite maximal sinken lassen. Aus Sicht des Verbandes ist die Riester-Rente aufgrund hoher Kosten und der Intransparenz der Verträge schlicht ungeeignet für die private Altersvorsorge.
Bei Modellrechnungen von 18 Anbietern hatte ein Riester-Vertrag mit 30jähriger Laufzeit durchschnittliche Effektivkosten von 1,51 Prozent. Hierbei gilt es aber zu bedenken, dass es zwischen den einzelnen Anbietern große Unterschiede gibt. Die Hannoversche wies beispielsweise im berechneten Tarif nur Effektivkosten von 0,56 Prozent aus (der Versicherungsbote berichtete).