Ist nun aber beim Thema Grundrente „die Kuh vom Eis“, wie CSU-Chef Markus Söder aufgrund der Einigung fröhlich pointierte? Ganz so einfach ist es nicht. Denn nun ist die Zeit gekommen, in den Parteien um Zustimmung für den Kompromiss zu werben. Könnte der Entwurf doch ansonsten im Gesetzgebungsverfahren dennoch mit Pauken und Trompeten durchfallen.
Hier aber kündigen sich erste Konflikte an, wie die "Tagesschau" in einem Kommentar darlegt. Zum einen kritisiert, wie zu erwarten, die Opposition den Kompromissentwurf als „Willkürrente“ und Steuerverschwendung (FDP-Chef Christian Lindner) oder „zynische“ Härte gegenüber Rentnerinnen und Rentnern im Vergleich zu üppigen Kaufprämien für E-Autos (Linksfraktionschef Dietmar Batsch). Zum anderen aber, und hier keimen neue Konflikte, regt sich erster Widerstand aus den Reihen der Regierungsparteien selbst.
„Das wird ja immer verrückter in Berlin“
So äußerte zum Beispiel Fraktionsvorstandsmitglied Axel Fischer: "Dieser Kompromiss ist für mich nicht akzeptabel." Und der Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand und CDU-Abgeordnete Christian von Stetten empörte sich laut "Tagesschau" sogar: "Die Parteivorsitzenden haben im Koalitionsausschuss beschlossen, die getroffenen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zu brechen, um die Koalition über den SPD-Parteitag hinaus zu retten. Das wird ja immer verrückter in Berlin."
Grundrente könnte gegen Grundgesetz verstoßen
Doch nicht nur der Widerstand aus den eigenen Reihen könnte letztendlich zu einem Problem der Grundrente werden. Denn ein weiteres Problem tritt hinzu: Werden die Freibeträge an den Bezug der Grundrente gekoppelt, verstößt die Grundrente möglicherweise gegen das Grundgesetz. Die Koppelung nämlich würde bedeuten, dass für Bezieherinnen und Bezieher der Grundrente weit günstigere Freibeträge für Grundsicherungsleistungen und Wohngeld gelten würden als zum Beispiel für Rentnerinnen und Rentner, die gerade so aus dem Anspruch auf diese Leistung herausfallen würden – weil sie statt durchschnittlich 0,8 Entgeltpunkte jährlich beispielsweise durchschnittlich 0,9 Entgeltpunkte erworben hätten.
Diese Rentnerinnen und Rentner wären gleich doppelt benachteiligt: Obwohl auch sie weniger als den Durchschnittslohn verdient hätten, würden sie zum einen keine Grundrente erhalten. Zum anderen aber würden sie auch die großzügigen Freibeträge nicht geltend machen können. Für Franz Ruland, den ehemaligen Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger, verstößt eine solche Ungleichbehandlung bei Freibeträgen schlicht gegen die Verfassung. Demnach stellt der ehemalige Funktionär der Rentenpolitik auch eine bittere Prognose „wider die Grundrente“: Da sie nicht mit dem deutschen Verfassungsrecht konform geht, werde sie letztendlich scheitern.