Die Zahl der Beschwerden beim Versicherungsombudsmann ist im Jahr 2019 wieder gesunken. Insgesamt habe die Schlichtungsstelle der Versicherungswirtschaft 13.006 zulässige Beschwerden erhalten. Der Anteil der Beschwerden über Vermittler ist marginal.
Bereits seit 2001 gibt es dem Ombudsmann für Versicherungen, eine Schlichtungsstelle der Versicherungswirtschaft in Berlin. Am Mittwoch informierten Ombudsmann Wilhelm Schluckebier über die Beschwerdetätigkeit der Verbraucher. Insgesamt 13.006 zulässige Beschwerden seien im Berichtsjahr bei der Schlichtungsstelle eingegangen. Das sind 8,1 Prozent weniger als 2018. Bereits im Vorjahr war das Beschwerdeaufkommen um 5,1 Prozent gesunken. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor.
Zusammen mit den unzulässigen und von den Beschwerdeführern nicht weiterverfolgten Vorgängen seien in Summe 17.528 Verfahren beendet worden. Davon seien 3.690 Beschwerden als unzulässig eingestuft worden. Rund 32 Prozent der Beschwerden waren von Dritten gestellt worden. Dazu zählen unter anderem Personen die Schadenersatzansprüche geltend machen wollen. Knapp ein fünftel der unzulässigen Beschwerden (21 Prozent) waren zur Privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Hierfür ist jedoch der PKV-Ombudsmann zuständig. Weitere 837 Rügen seien von den Beschwerdeführern nicht weiterverfolgt worden.
Beim Großteil der 17.528 Verfahren beklagte sich die Verbraucher über den Versicherer. Dies war in 16.928 Fällen so. Das entspricht einem Anteil von 96,6 Prozent. Lediglich in 261 Fällen wurde sich über einen Vermittler beklagt. Von diesen 261 Beschwerden waren allerdings nur 116 Beschwerden zulässig. Damit wurde über die Häfte der Beschwerden über einen Versicherungsvermittler als unzulässig eingeordnet.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer der zulässigen Beschwerden sei leicht angestiegen. Diese liegen nun durchschnittlich bei 2,6 Monaten. In Tagen betrachtet, erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr die Dauer von 76,9 auf 77,5.
In diesen Bereichen gab es die meisten Beschwerden
Sorgenkind Numero eins ist die Rechtsschutzversicherung. Zwar ist die Zahl der Beschwerden im vergangenen Jahr um knapp 15,1 Prozent auf 3.202 gefallen. Dennoch bleibt die Rechtsschutz-Police mit einem Anteil von 24,6 Prozent die Sparte mit den meisten zulässigen Beschwerden. Ebenfalls gesunken ist die Zahl der Eingaben im Bereich der Lebensversicherung. Hier gab es jedoch nur 0,8 Prozent weniger Unmutsäußerungen. Damit erhielt der Ombudsmann 3.089 zulässige Beschwerden.
Ebenso geefallen sind die Beschwerden über Kfz-Versicherungen. Diese kletterten von 2.047 auf 2.018 Eingaben. Damit erreichten sie einen Anteil von 15,5 Prozent am Gesamtaufkommen der zulässigen Beschwerden. Wobei der Kasko-Schutz 8,7 Prozent und der Haftpflicht-Schutz 6,8 Prozent der Gesamtheit ausmacht. Jede zehnte Beschwerde (9,8 Prozent) gab es in der Gebäudeversicherung. Hier sank die Zahl der Beschwerden um 17,2 Prozent auf 1.206.
Gebäudeversicherung mit deutlich weniger Beschwerden
Der Bericht 2019 enthält erstmals Angaben dazu, wie sich die Beschwerdewerte innerhalb der Sparten verteilen. So lagen in der Rechtsschutzversicherung 97,8 Prozent der Beschwerdewerte in dem Bereich, in dem der Ombudsmann gegen Versicherer verbindlich entscheiden kann. Dazu darf der Streitwert höchstens 10.000 Euro betragen. In der Berufsunfähigkeitsversicherung sei dies dagegen nur bei jeder vierten Beschwerde der Fall (25,5 Prozent) gewesen.
Auch Informationen über die Erfolgsquoten in den einzelnen Sparten finden sich nun im Bericht. Verbraucher waren bei Beschwerden gegen Versicherungsunternehmen in der Kfz-Kaskoversicherung zu 54,9 Prozent ganz oder zum Teil erfolg-reich, während dies in der Unfallversicherung nur zu 29,4 Prozent der Fall war.